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Zurückschneiden von Pflanzen, die in den öffentlichen Straßenverkehrsraum hineinragen Meldung vom 27. Juni 2023

 Die derzeitige Witterung begünstigt das Wachstum von Hecken, Bäumen und Pflanzen aller Art.Leider wachsen diese Pflanzen häufig auch in den öffentlichen Verkehrsraum hinein.Bitte beachten Sie, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch entlang von unbefestigten Wegen) das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werden muss.Überall dort, wo dies nicht eingehalten wird, muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden.Bitte kommen Sie als Grundstückseigentümer hier Ihrer Pflicht zum Rückschnitt der Pflanzen nach.Die Stadt behält sich ordnungsrechtliche Schritte vor, wenn Grundstückseigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen.  

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