VG Rosenstein

Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein

Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?
Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluß benachbarter Gemeinden desselben Landkreises, der einige Aufgaben für die Gemeinden erfüllt, die Gemeinden bleiben dabei aber selbständig.

Die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
Der Gemeindeverwaltungsverband 'Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein' wurde am 18.02.1972 gegründet.

Triebfeder für den Zusammenschluß der Stadt Heubach (9.771 Einwohner) und der Gemeinden Bartholomä (2.053 Einwohner), Böbingen an der Rems (4.528 Einwohner), Heuchlingen (1.794 Einwohner) und Mögglingen (4.189 Einwohner) war sicherlich die Gemeindereform (Stand: 30.09.2015). Zumindest für die Gemeinden Bartholomä und Heuchlingen bedeutete der Beitritt zum Verband den Erhalt der Selbständigkeit.

Ziele der Verwaltungsgemeinschaft

  • Stärkung der Verwaltungskraft kleiner Gemeinden
  • Lösung gemeindeüberschreitender zwischengemeindlicher Aufgaben
  • Wirtschaftliche Besorgung personell und sachlich besonders aufwendiger oder schwieriger Angelegenheiten
  • Vereinheitlichung und Rationalisierung von Planung, Verwaltung und Investition

Aufgaben des Verbands

  • Haushaltsplan- und Abgabengeschäfte (Steuerangelegenheiten, Beiträge ...)
  • Kassen- und Rechnungsgeschäfte
  • Technische und verwaltungsmäßige Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung
  • Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung
  • Gemeinsames Amtsblatt
  • Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde
  • Vorbereitende Bauleitplanung
  • Jugendmusikschule
  • Selbständiger Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten

Vorteile des Verwaltungsverbandes sind vor allem bürgernahes und effektives Verwaltungshandeln

  • Durch die zentrale Erledigung der Kassengeschäfte unter Anwendung der EDV und die Finanzverwaltung sparen die Mitgliedsgemeinden Arbeitskräfte ein. Mit der organisatorischen Aufteilung der Aufgaben auf verschiedene Beamte und Beamtinnen kann jede einzelne Mitgliedsgemeinde auf 'ihren Sachbearbeiter' zurückgreifen.
  • Das eigene Bauverwaltungsamt ermöglicht es, dass die Baugenehmigungen innerhalb der Verbandsgemeinden größtenteils rasch und unbürokratisch abgewickelt werden. Die Bauanträge gehen bei den einzelnen Gemeinden (Rathaus) ein und werden dann von diesen an das Bauamt zur Prüfung weitergeleitet.
  • Eine Reihe von Ordnungsaufgaben (Gaststättenrecht, Fischereirecht, usw.) werden zentral durch die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wahrgenommen.
  • Im Bereich der Kulturförderung ist es gelungen, eine Jugendmusikschule aufzubauen. Jede einzelne Gemeinde wäre für sich alleine zur Erfüllung einer derartigen Aufgabe mit einem so hohen Qualitätsstandard nicht in der Lage gewesen.

Die Organe des Verbandes

  • Die Verbandsversammlung (ist vergleichbar mit dem Gemeinderat einer Gemeinde) besteht aus den Bürgermeistern und gewählten Vertretern der Gemeinde, welche aus den jeweiligen Gemeinderäten stammen müssen.
  • Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den gesetzlichen Vertretern (Bürgermeistern) der Mitgliedsgemeinden.
  • Der Verbandsvorsitzende (ist vergleichbar mit dem Bürgermeister einer Gemeinde).
Deutsch

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
In den Schloßgärten 5
73540 Heubach
Tel.: (0 71 73) 9 14 31-0
Fax: (0 71 73) 9 14 31-199