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Wahlschein beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

Generelle Zuständigkeit:

die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wahlscheins sind:

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Sie haben möglichst Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarte spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Unterlagen:

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigungskarte

Ablauf:

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich
  • durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
  • schriftlich
    Verwenden Sie, wenn möglich, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Familiennamen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind
  • über das Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet

Kosten:

keine

Frist:

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Formulare:

Rechtsgrundlage:

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Zuständige Behörden:

Stadt Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
E-Mail: info@heubach.de

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
info@heubach.de

Bezirksamt Lautern
Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
Fon: 07173/8941
Fax: 07173/929100

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben