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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenArbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragenStellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:
Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,
Generelle Zuständigkeit:der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit Voraussetzungen:Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:
Unterlagen:keine Ablauf:Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen. Kosten:keine Frist:vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers Rechtsgrundlage:§ 217 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Eingliederungszuschuss) Zuständige Behörden: Agentur für Arbeit Aalen Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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