Seiteninhalt

Dienstleistungen

Arbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragen

Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:

  • Personen, die wegen Vermittlungshemmnissen schlechtere Chancen haben, eine neue Arbeit zu finden als ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Beginn ihrer Tätigkeit noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,

  • in welchem Umfang die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weniger leisten kann (bezogen auf den zu besetzenden Arbeitsplatz) und
  • welche besonderen Eingliederungserfordernissen vorliegen

Generelle Zuständigkeit:

der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:

  • Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen, die zu Beginn noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann
  • Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.

Kosten:

keine

Frist:

vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

Rechtsgrundlage:

§ 217 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Eingliederungszuschuss)

Zuständige Behörden:

Agentur für Arbeit Aalen
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen
Fon: 07361 / 575 -0
Fax: 07361 / 575 -545
E-Mail: Aalen@arbeitsagentur.de

Verwandte Lebenslagen:

Verwandte Themen:

Suche:

Darstellung:

Darstellung verkleinern
Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen
Darstellung vergrößern

Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
info@heubach.de

Bezirksamt Lautern
Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
Fon: 07173/8941
Fax: 07173/929100

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben