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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenLeistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragenAls Ausländer oder Ausländerin können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Folgende Leistungen sind möglich:
Diese Leistungen gewährt Ihnen die zuständige Stelle meistens in Form von Sachleistungen. Zusätzlich erhalten Sie ein monatliches Taschengeld. Es kann zu Einschränkungen kommen, wenn
Die Leistungsberechtigung endet mit
Generelle Zuständigkeit:
Voraussetzungen:Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zusätzlich müssen Sie verfügbares eigenes Einkommen und Vermögen aufbrauchen, ehe Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Das gilt auch, wenn Sie Ansprüche gegenüber Dritten haben, die Ihren Lebensunterhalt abdecken können. Hinweis: Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit trotz bestehender Arbeitsfähigkeit unbegründet ablehnen, besteht kein Leistungsanspruch. Unterlagen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Ablauf:Sie müssen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz schriftlich beantragen. Kosten:keine Frist:Sie sollten den Antrag sobald wie möglich stellen. Die zuständige Stelle gewährt die Leistung ab Antragstellung (nicht rückwirkend). Rechtsgrundlage:Zuständige Behörden: Landratsamt Ostalbkreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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