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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenBenutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragenAuf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen. Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben. Beispielsweise:
Sie müssen diese Anordnungen befolgen. Gegebenenfalls müssen Sie Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installieren. Es kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangt werden. Generelle Zuständigkeit:die Straßenverkehrsbehörde Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Unterlagen:keine Angabe Ablauf:Sie müssen bei der zuständigen Stelle die Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche beantragen. Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich gestellt werden. Kosten:Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen. Frist:Antragstellung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Landratsamt Ostalbkreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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