![]() ![]() ![]() Heubach bei Twitter:© 2013 Stadt Heubach -
Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenAusgleichszahlungen für die Beförderung von Auszubildenden und schwerbehinderten MenschenAls Verkehrsunternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Schüler, Studierende und Lehrlinge mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs zu einem ermäßigten Fahrpreis sowie schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "G" kostenlos zu befördern. Dafür haben Sie Anrecht auf Ausgleichszahlungen vom Land. Diese berechnen sich pauschal nach festgelegten Formelsätzen. Achtung: Ausgleichszahlungen können Sie nur beantragen, wenn Sie dafür nicht bereits Fördergelder von einer anderen Stelle erhalten haben. Generelle Zuständigkeit:das Regierungspräsidium Voraussetzungen:
Unterlagen:
Ablauf:Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Ausgleichszahlungen stellen. Wenn Sie als Verkehrsunternehmer innerhalb eines Verkehrsverbunds tätig sind, kann der Antrag auch durch einen Vertreter dieses Verbunds gestellt werden. Mithilfe des gleichen Antragsformulars können Sie auch eine Vorauszahlung beantragen, die sich auf 80 Prozent des Betrags der Ausgleichszahlungen für das vorangegangene Jahr beläuft. Hinweis: Sollte die Anzahl der unentgeltlich beförderten Personen im Vergleich zu den sonstigen Fahrgästen innerhalb von zwölf Monaten einen bestimmten Prozentsatz übersteigen, haben Sie das Recht, weitere Ausgleichszahlungen zu beantragen. Dies müssen Sie jedoch selbst durch Verkehrszählung nachweisen. Frist:Anträge auf Ausgleichzahlungen für das jeweils vorangegangene Jahr: bis zum 31. Mai des laufenden Jahres Sollten Sie Vorauszahlungen für das laufende Jahr beantragt haben, erhalten Sie jeweils die Hälfte der Fördergelder am 15. Juli und 15. November des Jahres. Formulare:Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Regierungspräsidium Stuttgart Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
|