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Dienstleistungen

Grünabfall entsorgen

Zum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig, Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt.

Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises

  • bei einer separaten Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen oder
  • zu bestimmten Sammelstellen bringen.

Generelle Zuständigkeit:

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an der Sammelstelle entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Grünabfälle oder die Sammelstellen vor Ort.

Kosten:

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage:

die jeweilige örtliche Satzung

Zuständige Behörden:

Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Fon: 07361 503-0
Fax: 07361 503-477
E-Mail: info@ostalbkreis.de

Sprechzeiten:
Sämtliche Öffnungszeiten unserer Dienststellen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ostalbkreis

Stadt Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
E-Mail: info@heubach.de

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
info@heubach.de

Bezirksamt Lautern
Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
Fon: 07173/8941
Fax: 07173/929100

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben