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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenGrünabfall entsorgenZum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig, Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt. Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises
Generelle Zuständigkeit:die Abfallbehörde Abfallbehörde ist,
Unterlagen:keine Ablauf:Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an der Sammelstelle entsorgen dürfen. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Grünabfälle oder die Sammelstellen vor Ort. Kosten:Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Rechtsgrundlage:die jeweilige örtliche Satzung Zuständige Behörden: Landratsamt Ostalbkreis Sprechzeiten: Stadt Heubach Verwandte Lebenslagen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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