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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenFührerschein (ausländisch) - Umtausch beantragenSie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen. Achtung: Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keine deutsche Fahrberechtigung. Generelle Zuständigkeit:die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes Führerscheinstelle ist,
Unterlagen:
Ablauf:Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung. Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde. Kosten:Je nach Stadt- oder Landkreis: unterschiedlich Frist:Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Landratsamt Ostalbkreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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