![]() ![]() ![]() Heubach bei Twitter:© 2013 Stadt Heubach -
Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenZulassungsantrag ausländischer Bewerber (nicht EU)Ausländische Staatsangehörige mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ("Bildungsinländer") und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (Island, Liechtenstein und Norwegen) mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium bewerben. Alle anderen ausländischen Bewerber stellen ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der später das Studium aufgenommen werden soll - dies gilt für alle Studiengänge. In der Verfahrensbeschreibung "Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse)" finden Sie weitere Informationen. Generelle Zuständigkeit:die jeweilige Hochschule Voraussetzungen:
Unterlagen:
Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen unterrichtet Sie die jeweilige Hochschule. Ablauf:Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich (oftmals auch online). Den "Antrag auf Zulassung zum ersten Fachsemester" sowie die Bewerbungsunterlagen müssen Sie von der jeweiligen Hochschule anfordern. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule. Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie dann fristgerecht der zuständigen Stelle an der Hochschule übermitteln (oftmals auch online), die über eine Zulassung entscheidet und Sie informiert. Der Zulassungsbescheid enthält Angaben über die Fristen für die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule. Der Ablehnungsbescheid enthält Angaben zum Nachrückverfahren. Frist:Die Bewerbungsschlusstermine für die meisten Studiengänge der Universitäten, pädagogischen Hochschulen und staatlichen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) sind:
Achtung: Bitte vergewissern Sie sich bezüglich der Bewerbungsfristen trotzdem noch einmal vorab bei der jeweiligen Hochschule, da - insbesondere auch bei berufsbegleitenden Masterstudiengängen - abweichende Termine möglich sind. Darüber hinaus gilt es neben den Bewerbungsfristen weitere Termine einzuhalten. Hierzu zählen unter anderem die Bewerbungsfristen des Ausländerstudienkollegs der Hochschule Konstanz und der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste zur Feststellung der Zugangsberechtigung oder auch Termine von Eignungs- beziehungsweis Auswahlprüfungen für Fächer wie z.B. Musik oder Sport. Informieren Sie sich daher frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule, an der Sie studieren möchten, und lassen Sie sich beraten. Rechtsgrundlage:
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