![]() ![]() ![]() Heubach bei Twitter:© 2013 Stadt Heubach -
Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenEintrag in Adressbuch sperren lassenViele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie etwa Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich. Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem muss die Behörde Sie frühestens vier und spätestens zwei Monate vor
der Daten über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Dies geschieht durch öffentliche Bekanntmachung. Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung eine Widerspruchsfrist bestimmen. Diese Frist muss mindestens einen Monat betragen. Generelle Zuständigkeit:die Meldebehörde Ihres Wohnortes Meldebehörde ist
Unterlagen:Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Ablauf:Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an. Kosten:keine Rechtsgrundlage:§ 34 Abs. 4 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten) Zuständige Behörden: Stadt Heubach Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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