![]() ![]() ![]() Heubach bei Twitter:© 2013 Stadt Heubach -
Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenZeugenanwalt - Beiordnung erhaltenAls Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder eine Anwältin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht das Opfer der Straftat sind. "Zeugenanwälte" oder "Zeugenanwältinnen" sind zugelassene Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die für die Dauer der Zeugenvernehmung die Rechte des Zeugen oder der Zeugin wahrnehmen. Sie weisen sie bei der Vernehmung beispielsweise auf das Zeugnisverweigerungsrecht hin. Generelle Zuständigkeit:für die Entscheidung über die Beiordnung: das Gericht, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist Voraussetzungen:Unter den folgenden Voraussetzungen erhalten Sie als Zeuge oder Zeugin anwaltlichen Beistand:
Ablauf:Die Beiordnung erfolgt entweder auf Ihren Antrag oder durch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht kann auch von Amts wegen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen. Kosten:Die Kosten für den Zeugenanwalt oder die Zeugenanwältin werden von der Staatskasse getragen. Sonstiges:Informationen zu "Zeugenanwälten" und "Zeugenanwältinnen" erhalten Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Weißen Ring e.V. sowie beim Anwaltssuchservice. Rechtsgrundlage:§ 68b Strafprozessordnung (StPO) (Beiordnung eines Rechtsanwalts) Zuständige Behörden: Amtsgericht Schwäbisch Gmünd Landgericht Ellwangen Oberlandesgericht Stuttgart Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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