![]() ![]() ![]() Heubach bei Twitter:© 2013 Stadt Heubach -
Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenBeihilfe von der TierseuchenkasseDie Tierseuchenkasse Baden-Württemberg kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um die Verluste aufgrund von Tierseuchen zu mindern. Diese Beihilfen sind in der Leistungssatzung festgelegt und können insbesondere bei Schäden durch Tierverluste, bei denen keine Entschädigung gewährt wird, sowie bei anderen Schäden nach amtlichen Maßnahmen geleistet werden. Sie werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also z.B. nicht für Ziegen, Gänse, Esel). Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Anlage 1 der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg nachlesen. Hinweis: Wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten, können Sie keine Beihilfe beantragen. Generelle Zuständigkeit:
Voraussetzungen:Als Besitzer der Tiere müssen Sie
Weitere Voraussetzungen sind:
Ablauf:Bei aufkommendem Seuchenverdacht müssen Sie sofort das örtlich zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt informieren. Nachdem alle erforderlichen Nachweise eingeholt wurden, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen. Frist:Der vollständige Antrag muss spätestens sechs Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. Sonstiges:Neben den Regelbeihilfen können beim Veterinäramt auch Anträge auf außerordentliche Beihilfen gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet der Beihilfeausschuss der Tierseuchenkasse. Formulare:Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Landratsamt Ostalbkreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
|