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Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht gehalten und gepflegt werden und dürfen nicht gequält, ausgesetzt oder getötet werden. Wenn Sie beobachten, wie Tiere gequält, schlecht gehalten oder vernachlässigt werden oder wenn Sie hierfür einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie dies anzeigen.

Generelle Zuständigkeit:

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Ablauf:

Wenden Sie sich mit Ihren Beobachtungen an die nächste Polizeidienstelle oder an das zuständige Veterinäramt. Sie sollten genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls und, wenn bekannt, über beteiligte Personen machen können. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke zu Protokoll geben. Wenn Sie Fotos des Vorfalls oder gegebenenfalls eine Zeichnung vorlegen können, ist dies meist hilfreich.

Die für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zuständige Behörde ist die Untere Verwaltungsbehörde, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei. Ihre Angaben werden dort überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird entweder die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet oder es werden gegenüber dem für die Missstände verantwortlichen Tierhalter Anordnungen getroffen, um die Tierhaltung zu verbessern und gegebenenfalls Bußgeld verhängt.

In besonders schweren Fällen von Tierquälerei oder Vernachlässigung können die Tiere dem Halter auch sofort weggenommen werden. Sie werden dann in der Regel auf Kosten des Halters anderweitig untergebracht und versorgt.

Kosten:

Für eine Meldung oder Anzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Fon: 07361 503-0
Fax: 07361 503-477
E-Mail: info@ostalbkreis.de

Sprechzeiten:
Sämtliche Öffnungszeiten unserer Dienststellen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ostalbkreis

Polizeiposten Heubach
Schloßstraße 7
73540 Heubach
Fon: (0 71 73) 87 76
Fax: (0 71 73) 26 10
E-Mail: HEUBACH.PW@polizei.bwl.de

Polizeirevier Schwäbisch Gmünd
Lessingstraße 7
73525 Schwäbisch Gmünd
Fon: (0 71 71) 3 58 - 0
Fax: (0 71 71) 3 58 - 1 08
E-Mail: SCHWAEBISCH.GMUEND.PREV@polizei.bwl.de

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
info@heubach.de

Bezirksamt Lautern
Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
Fon: 07173/8941
Fax: 07173/929100

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

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