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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenSperrmüll entsorgenSperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Beispiele für Sperrmüll: Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte oder Gartenmöbel. Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen. Hinweis: Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung. Generelle Zuständigkeit:die Abfallbehörde Abfallbehörde ist,
Unterlagen:keine Ablauf:Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen. Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Sperrmüll oder für die Abholung vor Ort. Kosten:Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Rechtsgrundlage:die jeweilige örtliche Satzung Zuständige Behörden: Landratsamt Ostalbkreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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