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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenHundesteuerabmeldungVerlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes Unterlagen:
Ablauf:Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden. Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung. Kosten:Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück. Frist:Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen. Sonstiges:Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben. Rechtsgrundlage:§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde Zuständige Behörden: Stadt Heubach Verwandte Lebenslagen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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