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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenWohnortänderung im ReisepassFür Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Aktualisierungen können auch auf einer Seite für amtliche Vermerke mittels eines gesonderten Änderungsaufklebers erfolgen. Zusätzlich wird der Wohnort auch auf dem Pass-Chip geändert. Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern. Hinweis: Wenn Sie als Auslandsdeutscher Ihre alleinige Wohnung im Ausland haben, wird dieser Wohnsitz im Reisepass eingetragen. Bei einem Umzug im Ausland müssen Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Reisepass vornehmen lassen. Generelle Zuständigkeit:
Passbehörde ist
Voraussetzungen:Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben. Unterlagen:
Ablauf:Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde vorbeigehen. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an folgende Stellen:
Kosten:keine Frist:unverzüglich Sonstiges:Lassen Sie Ihren Reisepass nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung. Weitere Informationen zum Reisepass und dessen Beantragung finden Sie im gleichnamigen Kapitel und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Stadt Heubach Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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