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Dienstleistungen

Wohnortänderung im Reisepass

Für Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Aktualisierungen können auch auf einer Seite für amtliche Vermerke mittels eines gesonderten Änderungsaufklebers erfolgen. Zusätzlich wird der Wohnort auch auf dem Pass-Chip geändert.

Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.

Hinweis: Wenn Sie als Auslandsdeutscher Ihre alleinige Wohnung im Ausland haben, wird dieser Wohnsitz im Reisepass eingetragen. Bei einem Umzug im Ausland müssen Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Reisepass vornehmen lassen.

Generelle Zuständigkeit:

  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Passbehörde

Passbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Voraussetzungen:

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben.

Unterlagen:

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
  • Meldebestätigung; gegebenenfalls andere Nachweise über die Wohnung im Ausland

Ablauf:

Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde vorbeigehen. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an folgende Stellen:

  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Passbehörde

Kosten:

keine

Frist:

unverzüglich

Sonstiges:

Lassen Sie Ihren Reisepass nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Weitere Informationen zum Reisepass und dessen Beantragung finden Sie im gleichnamigen Kapitel und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Stadt Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
E-Mail: info@heubach.de

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
info@heubach.de

Bezirksamt Lautern
Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
Fon: 07173/8941
Fax: 07173/929100

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

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