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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenGymnasium - Kind für Aufnahme anmeldenZu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4. Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich. Generelle Zuständigkeit:das gewählte Gymnasium Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an, um eine Liste von Gymnasien in Ihrem Land- oder Stadtkreis zu erhalten. Voraussetzungen:Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird. Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe. Die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens „gut-befriedigend“ erreicht hat. Unterlagen:
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen. Ablauf:Sie müssen Ihr Kind bei dem gewünschten Gymnasium anmelden. Kosten:keine Frist:Anmeldetermine für das Schuljahr 2011/2012:
Rechtsgrundlage:Zuständige Behörden: Benedikt-Maria-Werkmeister- Gymnasium Ernst-Abbe-Gymnasium Gymnasium Friedrich II. Lorch Gymnasium St.Gertrudis Hans-Baldung-Gymnasium Hariolf-Gymnasium Kopernikus-Gymnasium Wasseralfingen Landesgymnasium f. Hochbegabte mit Internat Schwäbisch Gmünd Ostalb-Gymnasium Parler-Gymnasium Peutinger-Gymnasium Rosenstein-Gymnasium Scheffold-Gymnasium Schubart-Gymnasium Partnerschule für Europa Theodor-Heuss-Gymnasium Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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