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Hirsch & Wölfl GmbH DienstleistungenUmschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule beantragenSchülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres. Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen. Generelle Zuständigkeit:das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde) Voraussetzungen:Voraussetzung ist: Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann. Unterlagen:Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:
Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen. Ablauf:Die Umschulung können entweder
bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis. Kosten:keine Frist:keine Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Staatliches Schulamt Göppingen Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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