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Dienstleistungen

Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule beantragen

Schülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres.

Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen.

Generelle Zuständigkeit:

das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)

Voraussetzungen:

Voraussetzung ist:

Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.

Unterlagen:

Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Bericht über das Lernverhalten
  • Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
  • Vorschlag zur Klasseneinstufung in die Schule der anderen Schulart mit Empfehlungen für die weitere Förderung

Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.

Ablauf:

Die Umschulung können entweder

  • die bisher besuchte Sonderschule (nach Anhörung der Eltern) oder
  • die Eltern

bei der zuständigen Stelle beantragen.

Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis.

Kosten:

keine

Frist:

keine

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Staatliches Schulamt Göppingen
Burgstr. 14-16
73033 Göppingen
Fon: 07161/63-1500
Fax: 07161/63-1575
E-Mail: poststelle@ssa-gp.kv.bwl.de

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Fax: 07173/181-49
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