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Steuern & Gebühren

Bürgerinfo

Wasserverbrauchsgebühr

  • Verbrauchsgebühr

    für 2011
    Wasser 1,80 €/m³ + 7 % MWSt. = 1,93 €
    Abwasser 1,25 €/m³
    Niederschlagswasser 0,33 €/m²
    Grundgebühr jährlich 13,56 € + 7 % = 14,51 €
    (Grundgebühr richtet sich nach der Zählergröße)

    für 2012:
    Wasser 1,80 €/m³ + 7 % MWSt. = 1,93 €
    Abwasser 1,75 €/m³
    Niederschlagswasser 0,44 €/m²
    Grundgebühr jährlich 13,56 € + 7 % = 14,51

Hundesteuer

  • 1. Hund
    84,00 EUR
  • jeder weitere Hund, sowie Zwingersteuer
    168,00 EUR
  • 1. Kampfhund
    550,00 EUR
  • jeder weitere Kampfhund
    1100,00 EUR

Vergnügungssteuer

Hier erhalten Sie die Informationen über die Satzung der Vergnügungssteuer und die dazugehörige Steuererklärung.

Vergnügungssteuersatzung (gültig ab 01.01.2011)

Steuererklärung

Kindergartengebühren

  • Regelgebühr für ein Kind
    97,00 EUR
  • bei Familien mit 2 Kindern unter 18 J.
    74,00 EUR
  • bei Familien mit 3 Kindern unter 18 J.
    49,00 EUR
  • bei Familien mit 4 Kindern unter 18 J.
    16,00 EUR

Hier können Sie die komplette Gebührenübersicht anschauen oder downloaden (PDF)

Hallenbenutzungsgebühren

Stadthalle

  • für auswärtige Veranstalter
    500,00 EUR
  • für Privatpersonen
    400,00 EUR
  • für kulturelle Veranstaltungen
    -keine Gebühr-

Mehrzweckhalle Lautern

  • für auswärtige Veranstalter
    400,00 EUR
  • für Privatpersonen
    300,00 EUR

3-tlg. Sporthalle

  • für auswärtige Veranstalter
    600,00 EUR
  • für Privatpersonen
    500,00 EUR

Saal des Feuerwehrhauses

  • für auswärtige Veranstalter
    250,00 EUR
  • für Privatpersonen
    125,00 EUR
  • für kulturelle Veranstaltungen
    -keine Gebühr-

Hallenbad & Freibad

Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte:

  • Einzelkarte Freibad / Hallenbad:
    1,50 EUR
  • Dauerkarte Hallenbad
    30,00 EUR
  • Dauerkarte Freibad
    20,00 EUR
  • Kombikarte
    45,00 EUR
  • Dutzendkarte Freibad
    15,00 EUR

Erwachsene:

  • Einzelkarte Freibad / Hallenbad
    2,50 EUR
  • Dauerkarte Hallenbad
    45,00 EUR
  • Dauerkarte Freibad
    40,00 EUR
  • Kombikarte
    80,00 EUR
  • Dutzendkarte Freibad
    25,00 EUR

Allgemein:

  • Liegestuhl/Freibad
    2,50 EUR
  • Dauerkabine / Freibad
    36,00 EUR
  • Warmduschen / Freibad
    0,50 EUR

Verwaltungsgebühren

  • Personalausweis
    28,80 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis
    10,00 EUR
  • Reisepass
    (für Pers. bis 24 J.)
    37,50 EUR
  • Reisepass
    (für Pers. ab 24 J.)
    59,00 EUR
  • Vorläufiger Reisepass
    26,00 EUR
  • Kinderreisepass
    13,00 EUR
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    13,00 EUR
  • Meldebestätigung
    6,00 EUR
  • Fotokopien bis zu Format DIN A4
    1,00 EUR
  • Fotokopien größer als DIN A4
    1,50 EUR

JugendMusikSchule Rosenstein

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ROSENSTEIN

HEUBACH

 

GEBÜHRENSATZUNG

über die Benutzung der Jugendmusikschule Rosenstein

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 5 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), in Verbindung mit den §§ 2 ff. des Kommunalabgabengesetzes hat die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein am 26. November 2008 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Jugendmusikschule werden Gebühren nach dem allgemeinen Gebührentarif erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

§ 3

Entstehung der Gebührenschuld

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Sie entstehen am Beginn jeden Schuljahres. Das Schuljahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September je­den Jahres. Das Schuljahr für die Unterrichtung nach § 7, Ziff.1.10 (Musik. Früherzie­hung) beginnt und endet jeweils nach dem Ende der vom Kultusministe­rium Baden-Württemberg festgelegten Sommerferien.

§ 4

Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Unterrichtsgebühren sind in monatlichen Raten zum 1. eines jeden Kalen­dermonats zur Zahlung fällig.

§ 5

Ermäßigung, Erlaß

1.   Auf die Festsetzung von Unterrichtsgebühren gem. § 7 Ziff. 1.1 bis einschl. Ziff. 1.3), können für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren); oder Lehr­linge, Schü­ler und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollen­det ha­ben und gegen Vorlage eines schriftlichen Ausbildungsnachweises; fol­gende Ermäßigungen gewährt werden.

2.1 Geschwisterermäßigung

für das 2. Kind um                                           25 % der vollen Gebühr
für das 3. Kind um                                           50 % der vollen Gebühr
für jedes weitere Kind                              um   60 % der vollen Gebühr

Bei gleichzeitiger Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jün­gere Kind die entsprechende Ermäßigung; sonst entscheidet die Rei­hen­folge der Anmeldung.

2.2  Mehrfachermäßigung

Bei Unterrichtung in mehreren gebührenpflichtigen Hauptfächern wird folgende Ermäßigung gewährt (s. § 7 Ziff. 1.2 und 1.3):

      Für das

a) 2. gebührenpflichtige Fach                          20 % der vollen Gebühr

b) 3. und weitere gebührenpfl. Fächer              40 % der vollen Gebühr

3.   Die Ermäßigung nach den Abs. 2.1 und 2.2 wird nebeneinander gewährt; die Reihenfolge des Abs. 2.1 ist maßgebend.

4.   Die Gebühren können auch aus Gründen einer speziellen Begab­ten­förderung und aus besonderen sozialen Gründen ermäßigt oder erlas­sen werden. Eine Entschei­dung darüber trifft, auf Vor­schlag des Lei­ters der Musik­schule, der Verbandsvorsitzende.

§ 6

Unterrichtsausfall

1.   Fällt der Unterricht wegen Ab­wesenheit der Lehrkräfte oder aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, mehr als 4 mal im Un­ter­richtsjahr aus, so wird für jeden darüber hinausgehenden Un­ter­richtsaus­fall je Unterrichts­stunde 1/40 der Jahresgebühr erstattet.

 

2.   Die Regelung entfällt, wenn Nachholunterricht gegeben wird. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten angesetzt und Schüler zu Gruppen zusammen­gefaßt werden.

§ 7
Gebührenhöhe

1.   Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde (20 - 60 Minuten) pro Woche. Die Gebühren sind auch in den Ferienmo­naten zu bezahlen. Die Ferienzeit richtet sich nach der Ferienordnung der all­gemeinen Schulen.

Tarif-Nr.    Art des Unter­richts    jährliche Gebühr je Schüler    Unter­richtszeit    monatliche Gebühr je Schüler
                                                  EUR                                                               EUR

Musikalische Früherziehung   
1.01    Musik. Früherzieh.           258,00                60 Min.        21,50
    Musikgarten
1.02    Orientierungsstufe            306,00                45 Min.        22,50

1.10    Einzelunterricht
1.11    Klavierunterricht            1002,00                45 Min.        83,50
1.12    Klavierunterricht              648,00                30 Min.        54,00
1.13    Alle Hauptfach-               972,00                45 Min.        81,00
1.14    strumente, außer Klavier  636,00                30 Min.        53,00

1.20      Poolunterricht und Gruppenunterricht
1.21    Poolunterricht                  402,00                20 Min.        33,50
1.22    Pool Pool mit Klavier       414,00                20 Min.        34,50
1.22    2 Schüler                         480,00                45 Min.        40,00
1.23    3 Schüler                         384,00                45 Min.        32,00
1.24    4-6 Schüler                     360,00                60 Min.        30,00
1.25    4-6 Schüler                     282,00                45 Min.        23,50

1.30      Klassenmusizieren an der Schule (JEKI)
1.31    Bläser,                            228,00                45 Min.        19,00
    Mindestklassengröße
    3 Schüler
1.32    Bläser,                            228,00                30 Min.        19,00
    Mindesklassengröße
    2 Schüler
1.33    Streicher/Percussion/       138,00                45 Min.        11,50
    Gitarrengruppen
    ab 8 Schüler
1.34    Streicher/Percussion/       102,00                45 Min.          8,50
    Gitarrengruppen
    ab 12 Schüler

1.40    Ergänzungsfächer
1.41    bei gleichzeitiger                           0 EUR               0 EUR
    Belegung eines   
    Hauptfaches (Spielgruppen)         
1.42    ohne gleichzeit.
    Belegung eines Hauptfaches        192,00 EUR        16,00 EUR
 

2.      Erwachsene (ab vollendetem 18. Lebensjahr), die sich nicht in Berufs- oder Schulausbildung befinden, haben einen Zuschlag von 30% an den Gebühren nach Abs. 1 Ziff. 1.10 – 1.42 zu entrichten.

3.      Für die Ausleihe von Musikinstrumenten an Schüler der Jugendmusikschule werden folgende Gebühren erhoben:
 
    Leihgebühren Musikinstrumente        im Beschaffungswert von        Leihgebühr/Monat

3.1    über                    2.500 EUR            62,00 EUR
3.2    über                       500 EUR            20,00 EUR
3.3    bis                          500 EUR            11,00 EUR
3.4    bis                          250 EUR              5,00 EUR

§ 8
Inkrafttreten

Die Änderung der Gebührensatzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
 

Ausgefertigt:
Heubach, den  27.11.2008

gez.: Klaus Maier
Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verwaltungsverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

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