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Hirsch & Wölfl GmbH Lebenslagen3. Hinweise für inländische Gewerbetreibende Für die Eröffnung einer Gaststätte müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in den Verfahren. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen. Verwandte Verfahren:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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