![]() ![]() ![]() Heubach bei Twitter:© 2013 Stadt Heubach -
Hirsch & Wölfl GmbH StichworteEintragung in die Handwerksrolle - AusübungsberechtigungEine Ausübungsberechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 7b der Handwerksordnung kann erteilt werden, wenn eine einschlägige Ausbildung abgeschlossen und eine mindestens sechsjährige Gesellentätigkeit einschließlich einer mindestens vierjährigen leitenden Funktion im beantragten Handwerk nachgewiesen wurde. Verfahren:Lebenslagen:Formulare:Behörden:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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