Seiteninhalt

Stichworte

Bauüberwachung

Nach der Landesbauordnung in Baden-Württemberg kann die zuständige Baurechtsbehörde die Ordnungsmäßigkeit der Bauausführung und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen und überwachen. Sie kann zum Beispiel verlangen, dass Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden.

Soweit die zuständige Dienststelle weitere Informationen in das Portal eingestellt hat, finden Sie diese mithilfe der Ortswahl. Geben Sie dafür unter "Ort wählen" den Namen des Ortes ein, auf den sich Ihr Informationsbedarf bezieht.

Lebenslagen:

Behörden:

Suche:

Darstellung:

Darstellung verkleinern
Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen
Darstellung vergrößern

Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Fon: 07173/181-0
Fax: 07173/181-49
info@heubach.de

Bezirksamt Lautern
Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
Fon: 07173/8941
Fax: 07173/929100

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben