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Hirsch & Wölfl GmbH StichworteBauüberwachungNach der Landesbauordnung in Baden-Württemberg kann die zuständige Baurechtsbehörde die Ordnungsmäßigkeit der Bauausführung und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen und überwachen. Sie kann zum Beispiel verlangen, dass Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden. Soweit die zuständige Dienststelle weitere Informationen in das Portal eingestellt hat, finden Sie diese mithilfe der Ortswahl. Geben Sie dafür unter "Ort wählen" den Namen des Ortes ein, auf den sich Ihr Informationsbedarf bezieht. Lebenslagen:Behörden:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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