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Hirsch & Wölfl GmbH StichworteAbbruch einer baulichen AnlageSoweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, wird beim Abbruch - nach Ihrer Wahl - ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Lebenslagen:Formulare:Behörden:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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