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Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können. Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.

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