![]() ![]() ![]() Heubach bei Twitter:© 2013 Stadt Heubach -
Hirsch & Wölfl GmbH StichworteRundfunk- und Fernsehgebührenpflicht - Befreiung beantragenSie müssen Radio, Fernseher und andere Rundfunkgeräte anmelden und dafür Gebühren zahlen. Das gleiche gilt für Geräte wie Computer oder Mobiltelefone, mit denen Sie beispielsweise über das Internet Rundfunkprogramme empfangen können, wenn Sie über keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte verfügen. Privathaushalte können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Die Befreiung wird meistens befristet erteilt. Verfahren:Lebenslagen:Formulare:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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