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Hirsch & Wölfl GmbH StichworteAusschlagung der ErbschaftWenn Sie erfahren, dass Sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments als Erbe oder Miterbe berufen sind, müssen Sie sich alsbald darüber schlüssig werden, ob Sie endgültig Erbe sein wollen. Wollen Sie die Erbschaft nicht antreten, müssen Sie innerhalb kurzer Frist die Ausschlagung der Erbschaft erklären. Verfahren:Lebenslagen:Behörden:KontaktStadtverwaltung Heubach Bezirksamt Lautern Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Stadt Heubach | Hauptstraße 53 | 73540 Heubach | Fon: 07173/181-0 | Fax: 07173/181-49 | E-Mail schreiben
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