Wahlen Aktuell
Informationen zur Wahl
Landtagswahl 2026
Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind alle
- Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Baden-Württemberg wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Diese Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.
Die Ausübung des Wahlrechts ist außerdem an formelle Voraussetzungen geknüpft: Jede/Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen; die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe beschränkt.
Wichtige Termine:
- Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15.02.2026
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 15.02.2026
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis vom 16.02. bis 20.02.2026
Informationen zur Landtagswahl von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Informationen zur Landtagswahl in leichter Sprache
Sie haben Fragen zur Landtagswahl 2026 ?
Allgemeine Fragen zur Wahl:
Frau Kroner
Telefon: 07173 181-44
E-Mail: xenia.kroner@heubach.de
Fragen zur Briefwahl:
Telefon: 07173 181-47
E-Mail: buergerbuero@heubach.de
Sie möchten einen Wahlschein beantragen:
Per Internet: Wahlscheinbeantragung
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-
Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de
weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
per Telefax oder per E-mail beantragen. (Wichtige Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)
info@heubach.de
Faxnummer: 07173/ 181-49
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen erfolgt sobald dem Wahlamt die Stimmzettel vorliegen.

