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Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gewählt.

Die Vorschlagsliste für die Schöffen wird von der Gemeinde, also dem Gemeinderat, aufgestellt und beim Amtsgericht eingereicht.
Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises aufgestellt und eingereicht.
 
Um diese Vorschlagslisten zu erstellen, suchen wir engagierte Bewerberinnen und Bewerber aus der Stadt Heubach, die sich in diesen interessanten und zugleich verantwortungsvollen Ehrenämtern einbringen möchten.
 
Als Schöffin/Schöffe oder Jugendschöffin/Jugendschöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie indem Sie sich an der Rechtsprechung beteiligen. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses- von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende urteilen Sie gemeinsam mit einem Berufsrichter über Schuld und Unschuld. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichter und Ihrer Überzeugung machen das Rechtswesen besser uns transparent.  
 
Sind Sie interessiert?

Wahl der Schöffen:
Information zur Wahl der Schöffen und persönliche Voraussetzungen (249,4 KiB)
Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen (459,9 KiB) (Rücksendung bis spätestens 16. April 2023)


Wahl der Jugendschöffen:
Informationen zur Wahl der Jugendschöffen und persönliche Voraussetzungen (249,8 KiB)
Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (483,3 KiB) (Rücksendung bis spätestens 28. März 2023)

Weitere ausführliche Informationen zum Schöffenamt gibt es auch unter www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffen.de .
 
Bei Fragen steht Ihnen Frau Haas (Tel.: 07173/181-44) oder E-Mail: anke.haas@heubach.de gerne zur Verfügung.
 
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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