Meldung vom 10. März 2026
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats - Dienstag, 03.03.2026
TOP 1 - Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger In der Fragestunde wurden keine Fragen gestellt. TOP 2 - Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen Bürgermeister Alemazung stellte drei Themen vor, die in der Gemeinderatssitzung am 20. Januar im nicht-öffentlichen Teil erörtert wurden: • Bestellung Geschäftsführer GEO (Holger Röhrer und Christof Gaugler) und N!Kom (Holger Röhrer) • Festlegung der weiteren Vorgehensweise bzgl. Flst. Nr. 801/19 im Baugebiet Auhölzle • Energiegenossenschaft Rosenstein eG: Anmietung einer weiteren städtischen Dachfläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage beschlossen TOP 3 - Gründung der StadtWerk Heubach GmbH - Information Die StadtWerk Heubach GmbH wurde gegründet, um der Stadt neue Möglichkeiten der Finanzierung und Investition zu schaffen. Nun stellte Geschäftsführer Florian Zauner die Tochtergesellschaft und erste Ziele vor. Zauner ging zunächst auf einen wichtigen Unterschied ein: Die StadtWerk GmbH unterscheidet sich nämlich von den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd oder Aalen, da sie kein Versorgungsunternehmen ist. Entwickelt der Gemeinderat beispielsweise ein nachhaltiges Projekt, kann die StadtWerk GmbH bezüglich einer Investition oder Finanzierung angefragt werden. Die GmbH übernehme somit die Co-Arbeit als Investitionsgesellschaft und ist kein Energieversorger. Sie steht somit auch nicht in Konkurrenz zur GEO. Finanziert wird die GmbH demzufolge auch nicht aus Dienstleistungserbringungen, sondern aus Pacht- oder Mietzahlungen der Stadt. Herr Zauner stellte dann den Aspekt „Wasser“ als erstes, konkretes Anliegen der StadtWerk GmbH in den Fokus. Der Geschäftsführer nennt die Sanierung des Wasserwerks Lautern und der Wasserleitungen sowie Wasserleitungen für Nahwärmeprojekte als perspektivische Vorhaben. Konkret beginnen wird die GmbH aber mit der Umstellung auf digitale Wasserzähler in Heubach. Von den digitalen Wasserzählern verspricht sich Zauner zum einen eine schnellere Ortung von Rohrbrüchen. Zum anderen sind kein Briefversand oder Schätzwerte beim Wasserablesen mehr notwendig, da die Zählerdaten genau per Funk ausgelesen werden können. Stadtrat Thomas Abele freut sich über das Vorhaben, da im Haushalt Investitionen in das Wassernetz bislang häufig hinten heruntergefallen sind. Auch Stadträtin Anna-Lena Deininger begrüßt es, das Thema Wasser in die Zukunft zu denken und mit der Ressource vor der Haustür effizienter zu arbeiten. TOP 4 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung", Gemarkung Heubach, Aufstellungsbeschluss Der stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Kolb stellt dem Gremium die Sachlage vor. Die Nahwärmeversorgung laufe so gut, dass die GEO (Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb) ihre Heizzentrale nahe des Heubacher Bauhofs ausbauen möchte. Es geht nun darum, neue Flächen zu erschließen, um die Energieversorgung sicherzustellen, so Kolb. Die Flächen befinden sich entweder im Eigentum der GEO, der Gemeinde Böbingen oder der Stadt Heubach. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Bebauungsplan „Obere Steinge“, im Süden und Westen an Straßenflächen und im Osten an eine landwirtschaftliche Fläche sowie einen Gewässerrandstreifen. Um nun die Ausweisung eines „Sondergebiet Energieversorgung“ zu ermöglichen, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Nachbarkommune Böbingen hat letzteres bereits beschlossen. Stadtrat Frank Schührer betont, dass die Bürger Heubachs von nachhaltiger, günstiger Energie profitieren. Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen der Verwaltung einstimmig zu, der Bebauungsplan wird aufgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren, planungsrechtlichen Verfahrens beauftragt. TOP 5 - Teilfortschreibung Windenergie 2025 Bürgermeister Dr. Joy Alemazung richtet zunächst das Wort an Besucher und Gremium. Er erklärt, dass der Regionalplan Ostwürttemberg mit der Teilfortschreibung Windenergie 2025 seit Januar 2026 rechtsverbindlich ist und auf der Gemarkung Heubach zwei Vorranggebiete ausgewiesen sind: „Utzenberg“ und „Rechberger Buch“. Vorranggebiet bedeutet, dass hier Windenergieanlagen (WEA) Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen haben. Die genannten Flächen liegen im nördlichen bzw. nordöstlichen Bereich der Gemarkung Heubach und grenzen teilweise an Gemarkungen benachbarter Kommunen (z.B. Schwäbisch Gmünd, Essingen, Bartholomä). Alemazung betont, dass diesem Status Quo ein mehrjähriger, regionalplanerischer Prozess vorausging. Und: „Bislang hat die Stadt Heubach kein konkretes Windkraftprojekt beschlossen. Es ging ausschließlich darum, dass wir als Kommune den Status eines Vorranggebiets erhalten.“ Letzteres war Alemazung wichtig, weil auch Heubach die Realität anerkennen müsse. Halte man sich vollständig heraus, entscheiden andere. Danach informiert Gabriele Seefried vom Landratsamt Ostalbkreis zum Genehmigungsprozess und rechtlichen Rahmen. Zunächst geht sie auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ein, die benötigt wird, um WEA zu errichten und zu betreiben. Frau Seefried teilt mit, dass beim Bau von 20 oder mehr WEA ein öffentliches Verfahren greift. Werden 19 oder weniger WEA errichtet, läuft das Verfahren nicht-öffentlich ab und es gibt keinen Erörterungstermin. Es handelt sich um ein „reines Behördenverfahren“. Teil der Genehmigung ist zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die u.a. Auswirkungen auf Landschaft und Tiere sowie Lärm und Schattenwurf überprüft. Bei Windfarmen mit 20 oder mehr Anlagen ist die UVP Pflicht. Bei sechs bis 19 WEA wird eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt, so Seefried, was bedeutet, dass auf nachteilige Umweltauswirkungen geprüft wird. Und bei drei bis fünf WEA greift ein kleineres, standortbezogenes Verfahren mit zwei Stufen. Für das Vorranggebiet Heubach ist bislang kein Investor beim LRA gewesen, teilt Seefried mit. Somit können keine konkreten Angaben für Anlangen, die gebaut werden sollen, bzw. über die Verfahren, die dann greifen, gemacht werden. Mittlerweile gibt es ein sogenanntes Erleichterungs-Regime für Windkraftanlagen, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dieses gilt für Beschleunigungsgebiete und beinhaltet beispielsweise, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt, berichtet Seefried. Beschleunigungsgebiete sind jetzt schon Windenergiegebiete, die bis zum 19. Mai 2024 ausgewiesen wurden. Seefried betont, dass ein Gebiet solange Vorranggebiet ist und dafür keine Erleichterungen gelten bis es zum Beschleunigungsgebiet erklärt wird. Der Regionalverband arbeitet dafür einen Kriterien-Katalog aus. Stadtrat Thomas Abele betont, dass die Einflussnahme des Gemeinderats sowie der Stadt Heubach allgemein begrenzt ist. Beim Vorranggebiet „Utzenberg“ und „Rechberger Buch“ seien mehrere Gemarkungen betroffen, sodass die Kommune zwar gehört wird, wenn ein Investor auftritt. Die finale Entscheidungshoheit liege aber beim Landratsamt. Nur für die Gebiete, die Heubach gehören bzw. wo man Mit-Eigentümer ist, habe man z.B. über einen Pachtvertrag mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. TOP 6 - Weiterer Ausbau des Nahwärmenetzes Heubach, Anbindung Schulzentrum und Sporthalle, Ertüchtigung Sekundärseite Schulzentrum Die Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb (GEO) betreibt das Nahwärmenetz in Heubach und ist aufgrund des erfolgreichen Ausbaus vergangener Jahre auf weitere Erzeugungskapazitäten angewiesen. Die Heizzentrale ist zum aktuellen Stand ausgelastet, sodass die GEO bereits ein Pellets-Hotmobil für die Heizperiode 2026/27 vorhält. Christof Gaugler von der GEO informierte den Gemeinderat nun über den weiteren Ausbau des Nahwärmenetzes und wie Schulzentrum und Sporthalle angebunden werden sollen: • Die Stadt Heubach überträgt den Betrieb der Wärmeerzeugung im Schulzentrum aus den Gaskesseln an die GEO. Der Restwert der Wärmeerzeugungsanlage liegt bei 85.000€ (netto), die GEO investiert weitere 210.000€, um die Anlage gemäß ihren Vorstellungen umzubauen. • Das Schulzentrum und die Sporthalle werden an das Nahwärmenetz angeschlossen. Die Kosten für den Anschluss belaufen sich bei dem Schulzentrum auf 175.000€. Die Sporthalle wird zunächst provisorisch für 50.000€ angebunden. • Ertüchtigung der Sekundärseite Schulzentrum: Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Heizungsanlage einer Bestandsaufnahme unterzogen, um sicherzugehen, dass unter anderem die Anschlussbedingungen ans Nahwärmenetz eingehalten werden. Herr Gaugler führt aus, dass hier einiges im Argen liegt: Die Brauchwarmwasserbereitung ist am Ende der Nutzungsdauer, wodurch eine akute Legionellen-Gefahr besteht; sämtliche Umwälzpumpen und Regelungen sind überaltert; das Blockheizkraftwerk (BHKW) ist nicht mehr wirtschaftlich und wird zurückgebaut. Die Kosten belaufen sich auf rund 650.000€. Hier besteht die Chance auf 30 Prozent Förderung der Investitionskosten. Die Kosten werden über Open Book durch die GEO umgesetzt und durch eine Ratenzahlung der Stadt Heubach über zehn Jahre abbezahlt. Für Stadtrat Gerhard Kuhn ist es aus wirtschaftlicher und umwelttechnischer Sicht ein „Muss“, das Vorhaben umzusetzen. Herr Gaugler berichtet darüber hinaus, dass noch in diesem Jahr der Kessel eingebunden werden soll sowie die provisorische Anbindung der Sporthalle stattfinden soll. Die Ertüchtigung der Sekundärseite könnte gegebenenfalls erst 2027 realisiert werden. Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. TOP 7 - Bekanntgaben, Sonstiges Bürgermeister Joy Alemazung informiert zu den Themen • Schulverbund aus Schillerschule und Realschule: Bislang stehe noch nicht fest, wer den neuen Verbund als Rektorin oder Rektor führen wird. Es könnte auch sein, dass eine kommissarische Leitung als Übergangslösung installiert wird. • Fair-Trade-City: Innerhalb der Verwaltung kümmert sich eine Steuerungsgruppe um das Thema. Für die Regionaltage wird ein Antrag auf Förderung gestellt und weitere Veranstaltungen werden auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft. Stadtrat Thomas Abele fragt, ob für die Regionaltage 2025 demnach kein Zuschuss erhalten wurde. Bürgermeister Alemazung berichtet, dass der Antrag dafür von Seiten der Verwaltung zu kurzfristig eingereicht wurde.