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Meldung vom 06. März 2026

Bericht aus der Sitzung des Bauausschusses - Mittwoch, 25.02.2026

TOP 1 - Bauanträge / Bauvoranfragen Bürgermeister Dr. Joy Alemazung weist einleitend darauf hin, dass ein positiver Entscheid im Bauausschuss nicht bedeutet, dass am nächsten Tag gebaut werden darf. Vielmehr müssen vor dem Baubeginn die schriftliche Baugenehmigung und der Baufreigabeschein von der Baurechtsbehörde vorliegen. Das Einvernehmen des Bauausschusses stelle lediglich einen Schritt auf dem Weg zur Baugenehmigung dar. TOP 1.1 - BV:Nutzungserweiterung der bestehenden Garage um ein Öl-, Inspektions- und Reifenservice bzw. Reifenwerkstatt auf der Hälfte der Garagenfläche - Im Brühl 28, Lautern Auf dem Baugrundstück Im Brühl 28, Heubach-Lautern ist die Nutzungserweiterung einer bereits betriebenen Reifenwerksatt in einem Teilbereich (31 m²) der bestehenden Garage geplant. Zusätzlich soll ein Öl- und Inspektionsservice angeboten werden. Gewerbebetriebe sind hier laut Bebauungsplan zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Werkstatt gilt als Gewerbe, das das Wohnen stören kann. Zudem ist eine weitergehende Befreiung von der Art der baulichen Nutzung sowie der Anzahl der notwendigen Stellplätze erforderlich. Sowohl die Verwaltung als auch mehrere Ausschussmitglieder äußern vor allem mit Blick auf die Parksituation Bedenken. Daher sprechen sie sich dafür aus, das Einvernehmen zu versagen. Stadtrat Philipp Woditsch erkundigt sich, ob es bislang schon konkrete Beschwerden hinsichtlich der Parksituation gegeben hat. Der stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Kolb verneint das, möchte sich aber beim Ordnungsamt rückversichern. Fr. Martina Zang von der Baurechtsbehörde erklärt, dass man aus rechtlicher Sicht mindestens zwei Parkplätze fürs Gewerbe und zwei fürs Wohnhaus vorhalten muss. Das sei in der jetzigen Situation nicht gegeben. Das Einvernehmen wird nach § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB einstimmig versagt. TOP 1.2 - BV: Errichtung einer einseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend und Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage auf Monofuß - Bucher Hauptstraße 7, Heubach-Buch Auf dem Grundstück Bucher Hauptstraße 7, Heubach-Buch sollen zwei großflächige Werbeanlagen errichtet werden. Die Werbeanlage ist freistehend auf einem Monofuß mit einer Gesamthöhe von 5,42 m geplant. Der stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Kolb berichtet, dass die Werbeanlagen sich aus Sicht der Verwaltung als weitere nicht störende gewerbliche Nutzungen in die Umgebung einfügen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen für die Errichtung zu erteilen. Herr Kolb betont, dass die Baurechtsbehörde noch prüft, inwiefern die Beleuchtung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versagt werden kann. Es deute sich allerdings an, dass dieses Vorhaben nicht umsetzbar ist. Stadtrat Carsten merkt an, dass es sich bei den Werbeanlagen nicht um Leucht-Displays handelt, sondern um Anlagen, die beklebt werden und indirekt beleuchtet werden. Der Bauausschuss spricht sich letztlich mehrheitlich für die Errichtung aus. Das Einvernehmen wird nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt. TOP 1.3 - BV: Aufstellung eines mobilen Imbissanhängers - Mögglinger Straße 33, Heubach Im Rahmen von mehreren Baukontrollen wurde festgestellt, dass auf dem Baugrundstück Mögglinger Straße 33 (Lidl-Parkplatz) ein Imbissanhänger dauerhaft aufgestellt wurde. Der Anhänger wird daher wie eine bauliche Anlage behandelt. Da der Imbissanhänger außerhalb der Baugrenzen und somit auf nicht überbaubarer Fläche aufgestellt wurde und des Weiteren einen umbauten Raum von 40 m³ überschreitet, ist eine Befreiung von der nicht überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Herr Matthias Kolb, stellvertretender Bauamtsleiter, schlägt vor, das Einvernehmen dafür zu erteilen. Der Ausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und erteilt das Einvernehmen einstimmig nach § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB. TOP 2 - StraßenbeleuchtungUmrüstung auf LED Technik Hr. Matthias Kolb, stellvertretender Bauamtsleiter, erläutert, wie die Verwaltung bei der Umrüstung auf LED-Technik in der Straßenbeleuchtung weiter verfahren möchte. 122 Leuchten könnten für 83.114,36 € brutto von der Netzte ODR GmbH getauscht werden. Verfährt man in den kommenden Jahren so weiter, rechnet Kolb damit, dass in zwei bis drei Jahren alle 1232 Lichtpunkte in Heubach umgerüstet sind. Hr. Kolb erläutert, dass bei LED-Technik von ca. 100.000 Betriebsstunden ausgegangen wird. Das entspricht einer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren in der Straßenbeleuchtung. Die Stromeinsparung beträgt ca. 70 Prozent, wodurch sich die Investition in fünf bis sechs Jahren amortisiert. Ausschussmitglied Thomas Abele bittet darum, beim Tausch der Leuchtköpfe auch die gestalterischen Aspekte zu berücksichtigen, da es in Heubach beispielsweise Gebiete mit blauen Masten gibt. Hr. Kolb sichert hier eine Prüfung zu. Der Bauausschuss beschließt das Vorhaben einstimmig. Die Netze ODR erhält den Auftrag für die Umrüstung der 122 Lichtpunkte gemäß Lageplan auf LED-Technik zum Angebotspreis von 83.114,36 €/brutto. TOP 3 - Gesetzesänderung im BauGB - Informationen zum "Bau-Turbo" Der Bürgermeister führt in das Thema ein und begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung der angestrebten Deregulierung im Rahmen des sogenannten „Bau-Turbos“. Er betont, dass es positiv zu bewerten ist, wenn den Kommunen mehr Verantwortung und Entscheidungsspielräume übertragen werden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es nun Aufgabe der Kommune sei, mit diesen erweiterten Handlungsmöglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen. Eine pauschale Kritik an der Deregulierung ist aus seiner Sicht nicht zielführend. Vielmehr liege die Verantwortung nun bei den Städten und Gemeinden, die neuen gesetzlichen Instrumente sachgerecht anzuwenden. Ziel müsse es sein, auf dieser Grundlage einen guten und ausgewogenen Weg zu finden, um städtebaulich verträglich und nachhaltig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als sogenannter Bau-Turbo ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ bekannt, das zum 30.10.2025 in Kraft getreten ist. Es ist eine befristete, bauplanungsrechtliche Sonderregelung (§ 246e BauGB), die es Kommunen ermöglicht, abweichende Regelungen vom Bauplanungsrecht zuzulassen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Generell ermöglicht der Bau-Turbo mehr Flexibilität bei der Bauleitplanung. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030. Martina Zang, Leiterin der Baurechtsbehörde, erläutert dem Gremium die Bedeutung des Bau-Turbos für Kommunen. Sie erklärt, dass mithilfe des Bau-Turbos schnell bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert wird. Die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ist in der Regel aufwendig – künftig kann dieser Schritt entfallen, wenn die Kommune das im Einzelfall für vertretbar hält. So kann die Bauaufsichtsbehörde ein Bauvorhaben direkt zulassen, sobald die Gemeinde ihre Zustimmung erteilt hat. Dafür ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Daneben wurden zwei bestehende Vorschriften (§§ 31 und 34 BauGB) verändert und erweitert, um den Bau-Turbo zu flankieren. Die Leiterin der Baurechtsbehörde betont, dass die oft geäußert Annahme: „jetzt geht alles“, so nicht stimmt. So muss das Bauvorhaben unter anderem mit den öffentlichen Belangen unter Würdigung nachbarlicher Interessen vereinbar sein. Hätte das Vorhaben beispielsweise erhebliche Umweltauswirkungen, wäre es nicht durchsetzbar.  Mit Blick auf den Bau-Turbo (§ 246e BauGB) berichtet Fr. Zang im Detail: Dieser gilt für Neubauten, für Erweiterungen oder Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude sowie für Nutzungsänderungen in bestehenden Gebäuden. Da durch die Schaffung neuen Wohnraums auch Einrichtungen wie Kitas benötigt werden, können diese ebenfalls darüber zugelassen werden. Für das Gremium stellt die Leiterin der Bauaufsichtsbehörde auch § 36a BauGB heraus, der die Zustimmung der Gemeinde regelt. Die Gemeinde regelt nämlich, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bau-Turbo überhaupt angewendet wird. Die Zustimmung kann somit komplett verwehrt werden oder nur in bestimmten Gebieten gelten, so Zang. Sie empfiehlt den Ausschussmitgliedern ein Konzept für Heubach zu entwickeln, wie der Bau-Turbo hier angewendet werden soll. Die Grundlage müsse für die Bevölkerung nachvollziehbar und transparent sein. Für die Kommune ebenfalls interessant: Die Zustimmung kann auch unter Bedingungen erteilt werden, beispielsweise kann der Vorhabenträger verpflichtet werden, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten. Fr. Zang nennt die Errichtung von Stellplätzen, Zisternen, Gründächern und die Sanierung von Kanälen als Beispiele. Abschließend ist somit festzuhalten: Die Gemeinde erteilt ihre Zustimmung, wenn das Vorhaben mit den Vorstellungen der Gemeinde von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Die Mitglieder des Bauausschusses sind sich einig, dass ein Konzept für Heubach sinnvoll ist und erarbeitet werden soll. Zudem ist es ihnen wichtig, mit den Möglichkeiten, die der Bau-Turbo bietet, verantwortungsvoll umzugehen. TOP 4 - Bekanntgaben, Sonstiges Ausschussmitglied Gerhard Kuhn bittet darum, folgende Problemstellen an der Heubacher Stadthalle zu prüfen:• beschädigte Säule• an zwei Stellen im Eingangsbereich bilden sich bei Regen große Pfützen• am Bau mit Fahrstuhl blättert die Farbe/der Putz abMatthias Kolb, stellvertretender Bauamtsleiter, sagt eine Prüfung zu. 
Soziales Kompetenztraining in der Stadthalle
Meldung vom 05. März 2026

Gemeinsam gegen Mobbing - Soziales Kompetenztraining mit Heubacher Realschülern

Die Jugendreferenten Sara Badawyia und Manuel Huber, sowie Schulsozialarbeit Tobias Köster luden die 6. Klassen der Realschule zu einem sozialen Kompetenztraining in die Stadthalle ein. Mit jeder Klasse wurde ein Kompetenztraining durchgeführt. Im Mittelpunkt dieses jeweiligen Vormittages standen die Themen Mobbing und Klassenzusammenhalt. Spielerisch wurde ein Stimmungsbild ermittelt, wie sich die einzelnen Schülerinnen und Schüler aktuell in ihrer Kalsen fühlen, welche Themen gibt es und was sie momentan bewegt.
Meldung vom 12. Februar 2026

Smartphones & Kinder: Sicher unterwegs in der digitalen Welt

Eltern-Kind-Workshop – Tipps und Tricks für eine altersgerechte Medienerziehung Das Smartphone ist für viele Kinder ein ständiger Begleiter und verbindet sie mit Freunden, Eltern und dem Internet. Gleichzeitig senden diese Geräte zahlreiche Daten ins Netz. Welche Informationen dabei übertragen werden und wie sich dies durch geeignete Einstellungen reduzieren lässt, ist Thema eines Eltern-Kind-Workshops zur altersgerechten Medienerziehung. Im Mittelpunkt stehen sowohl die typische Nutzung von Smartphones durch Kinder als auch die damit verbundenen pädagogischen Herausforderungen. Behandelt werden unter anderem Fragen zu Datenschutz und Big Data, wichtige Einstellungen unter Android und iOS, geeignete Browseralternativen für jüngere Kinder, ein sicherer und kindgerechter Zugang zum Internet, Regeln und Vereinbarungen in der Familie, ein digitales Handytagebuch per App sowie technische, appbasierte Lösungen zur Kontrolle von Kinderhandys. Die Teilnehmenden werden gebeten, ein eigenes Smartphone mit Ladegerät mitzubringen; auf dem Gerät sollte ein QR-Code-Scanner installiert sein. Mit dem Ziel, Eltern und Kindern Anregungen für einen kompetenten Umgang mit digitalen Medien zu geben, laden die Heubacher Schulen und die Schulsozialarbeit am Samstag, 14. März 2026, von 9.00 bis 12.00 Uhr ins Rosenstein-Gymnasium Heubach (Altbau, Raum B12) ein. Im Rahmen der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg unterstützt Alexander Weller vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) die Teilnehmenden dabei, Smartphones kindgerecht und sicher einzurichten. Informationen und Anmeldung erfolgen über den Schulsozialarbeiter Andreas Dionyssiotis unter der Telefonnummer 07173/180845 oder per E-Mail an schulsozialarbeit@heubach.de. Die Teilnahme ist kostenlos.  
Meldung vom 11. Februar 2026

Eltern und Jugendliche positiv bestärken

Damit Jugendliche möglichst „kess“ erzogen werden können, bietet die Katholische Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit der Heubacher Schulsozialarbeit den Elternkurs „Kess-erziehen – Abenteuer Pubertät“ an. „Kess“ steht für kooperativ, ermutigend, sozial und situationsorientiert. Der Kurs richtet den Blick auf die Stärken von Jugendlichen und Eltern und gibt Impulse, wie Konflikte entschärft oder von vornherein vermieden werden können. Vermittelt werden dabei viele praktische Anregungen für den Erziehungsalltag sowie eine Einstellung, die das Zusammenleben in der Familie erleichtert. Der praxisorientierte Kurs für Eltern mit Kindern im Alter von 10 bis 16 Jahren knüpft an konkrete Erziehungssituationen und an die Ressourcen der Teilnehmenden an. Der Kurs umfasst fünf Einheiten und findet erstmals am Dienstag, 21. April 2026, von 18.30 bis 21.00 Uhr in Raum B12 des Heubacher Rosenstein-Gymnasiums statt. Die weiteren Kurstermine sind dienstagabends jeweils von 18.30 bis 21.00 Uhr am 28.4., 5.5., 12.5. und 19.5.2026. Der Teilnahmebeitrag beträgt 35 Euro pro Person und 60 Euro für Paare . Eltern in besonderen Lebenslagen können durch das Landesprogramm „STÄRKE“ gefördert werden. Für das Elternbuch fallen 9,50 € an. Infos zum Kurs gibt es bei Schulsozialarbeiter Andreas Dionyssiotis unter Tel. 07173 / 180845 oder per Mail an schulsozialarbeit@heubach.de. Anmeldung bei der KEB unter Tel. 07361 / 3777440 oder per Mail an info@keb-ostalbkreis.de.