Dienstleistungen


Grundsätzlich gelten die nationalen Führerscheine auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland. In allen Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Internationalen Führerscheins sollte das 18. Lebensjahr vollendet sein und ein Hauptwohnsitz im Ostalbkreis bestehen.
Außerdem ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins erforderlich. Nähere Angaben zur Ausstellung eines Kartenführerscheins erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Umtausch in einen EU-Kartenführerschein“.
Damit der Internationale Führerschein rechtzeitig ausgestellt werden kann, werden Sie gebeten, sich ca. 4 Wochen vor Ihrer bevorstehenden Reise mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen, damit die Ausstellung des Internationalen Führerscheins geprüft werden kann. In den meisten Fällen ist auch eine kurzfristige Ausstellung möglich.
Die Ausstellung des Internationalen Führerscheins erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) oder aufgrund einer persönlichen Vorsprache des/der Betreffenden bzw. durch Bevollmächtigung einer anderen Person bei der Fahrerlaubnisbehörde in Aalen oder in Schwäbisch Gmünd.
keine
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15,00 € und ist bei Antragstellung zu bezahlen.
(Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann sich die Gebühr dementsprechend erhöhen.)
keine
Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat, unter welchen Voraussetzungen Sie im Zielstaat von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch
machen dürfen.
Wir werden für Sie einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8.11.1968 ausstellen. Sollten Sie nach Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Türkei oder die Vatikanstadt reisen, benötigen Sie einen Internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.4.1926.
In diesem Fall benötigen wir unbedingt eine entsprechende Information von Ihnen.
Der Internationale Führerschein ist im Ausland nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
In Deutschland erteilte Internationale Führerscheine gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Nachweise der Fahrerlaubnis.
Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis
Stand: 14.01.2026