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AKTUELLES

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Vermietung Meldung vom 27. Januar 2026

Vermietung
Zu vermieten „An der Weberei 1“ in Heubach ab sofort eine
3-Zimmer-Wohnung, 2. OG, 75,46 qm mit BalkonKaltmiete 500,50 € + Vorauszahlung auf Nebenkosten 260,00 € + Stellplatz 65,00 € = gesamt 825,50 €
Für den Bezug ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 13.02.2026.
Tel.: 07173/181-63 (Frau Pfisterer) oder 181-57 (Fr. Hanke)
E-Mail: info@heubach.de

Vermietung Meldung vom 27. Januar 2026

Zu vermieten in der Friedrich-Hölderlin-Str. 3 in Heubach ab sofort eine  4-Zimmer-Wohnung, EG, 64 qm mit Küche, WC und Kellerraum.
Kaltmiete 234,00 € + Vorauszahlung auf Nebenkosten 100,00 € = gesamt 334,00 €
 
Für den Bezug ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 08.02.2026.
Tel.: 07173/181-63 (Frau Pfisterer) oder 181-57 (Fr. Hanke), E-Mail: info@heubach.de
 

Entspannung im Heubacher Hallenbad Meldung vom 26. Januar 2026

Am Freitag den 06.02.2026 lädt das Bäderteam zum Warmbadeabend bis 22.00 Uhr ins Heubacher Hallenbad ein.  Entspannen Sie im angenehm warmen Wasser des Hallenbades, bei stimmungsvollem Kerzenschein, Snacks und heißen und kalten Getränken. Die Eintrittspreise bleiben unverändert: Das Bäderpersonal freut sich auf zahlreiche Besucher. 
 Stadtverwaltung Heubach

Sperrung Philosophenweg von 26.01.2026 bis voraussichtlich 30.01.2026 Meldung vom 23. Januar 2026

Aufgrund von Stromleitungs- und Baumfällarbeiten muss der Philosophenweg gesperrt werden. Die Ausführung der Arbeiten wird von Montag, den 26.01.2026 bis voraussichtlich Freitag, den 30.01.2026 andauern.

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2026/2027 in Heubach Meldung vom 21. Januar 2026

Neuanmeldungen für alle Kindertageseinrichtungen in Heubach und Lautern können für das Kindergartenjahr 2026/2027 (Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.07.2027) ab sofort bis zum 13.03.2026 vorgenommen werden.
Das Anmeldeverfahren zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt über das Online-Portal Little Bird. Ihre Wunscheinrichtung können Sie ganz einfach bei Little Bird aussuchen und sich dort direkt über das Portal vormerken lassen https://portal.little-bird.de/Heubach. Die Aufnahme in die gewählte Einrichtung ist von der dortigen Platzsituation abhängig; ein Rechtsanspruch auf den Eintritt in einen bestimmten Kindergarten besteht nicht.Wenn das Kind erst im Laufe des Kindergartenjahres in den Kindergarten eintreten soll, wird bereits jetzt um Anmeldung gebeten, da dies für die Gesamtplanung des Kindergartenjahres erforderlich ist. Weitere Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen in der Stadt erhalten Sie auch über die Homepage der Stadt Heubach.https://www.heubach.de/start/bildung_familie/kindergaerten.html. Im Interesse eines geordneten Kindergartenablaufes dürfen wir Sie darum bitten, Ihr Kind jeweils zu Beginn eines Monats anzumelden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an, Frau Wittorf (Tel. 07173/181-27, Email: melanie.wittorf@heubach.de). 
Weitere Betreuungsangebote, z.B. für eine tageweise Betreuung unter dreijähriger Kinder in den Betreuten Spielgruppen des Familienzentrums MüZe Heubach e.V. finden Sie unter www.familienzentrum-heubach.de. Einen Überblick über die Angebote des Tagesmüttervereins PATE e.V. vermittelt die Homepage des Vereins unter www.pate-ev.de.

Änderungen im Landesgaststättengesetz - Wichtige Information für Vereine und Veranstalter Meldung vom 16. Januar 2026

Mit der Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes zum 01.01.2026 wurde das Gaststättenrecht in Baden-Württemberg umfassend reformiert. Die Reform brachte wichtige Änderungen mit sich, die sowohl für Gaststättenbetreiber als auch für Vereine von großer Bedeutung sind.
 
Abschaffung der bisherigen Gestattungen für Veranstaltungen
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung der bisherigen Gestattungen für Veranstaltungen. Diese wurde durch ein transparentes und bürgerfreundliches Anzeigeverfahren ersetzt. Das bedeutet eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und reduziert den bürokratischen Aufwand für Gastgewerbetreibende und Vereine.
 
Für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten, wie Feste und andere Veranstaltungen mit Ausschank alkoholischen Getränken ist nun nur noch eine reine „Anzeige“ bei der zuständigen Gemeindeverwaltung notwendig. Dieses Verfahren ermöglicht es Veranstaltern Ihre Veranstaltungen auf eine einfache und unkomplizierte Weise bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung (elektronisch) in Textform anzuzeigen.
 
Folgende Informationen müssen vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn im Rahmen der Anzeige angegeben werden:
- Art / Bezeichnung der Veranstaltung
- Name des Veranstalters und des Verantwortlichen (inkl. Kontaktdaten)
- Ladungsfähige Adresse des Veranstalters
- Ort und Zeit des besonderen Anlasses
 
Die Anzeige der Veranstaltung muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Die Einhaltung dieser Frist ist notwendig, damit die zuständigen Fachbehörden ggf. auf die Anzeige noch reagieren können.
 
Das Formular für die Anzeige vorübergehender gastgewerblicher Tätigkeiten finden Sie hier. (297,4 KiB) Dieses Formular ermöglicht es allen beteiligten Stellen, die notwendigen Informationen zeitnah zu erhalten. Bi
 
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung oder der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein – Gaststättenbehörde.
 

KESS erziehen - weniger Stress - mehr Freude Meldung vom 13. Januar 2026

Kurs für Eltern mit Kindern von 2 - 11 Jahren 

Dienstag 24.02. / 03.03. / 10.03. / 17.03. / 24.03.
18.30 bis 21.00 Uhr 

Anmeldungen bis 17.02.2026

Weiter Informationen finden Sie hier. (540,5 KiB)

Erste Medienerfahrungen - was Eltern von Kindergartenkindern wissen sollten Meldung vom 13. Januar 2026

Samstag, 28.02.2026 - 9.30 bis 11.00 Uhr - kleiner Saal, Stadthalle 

Kostenloser Vortrag zum Thema Smartphones, Tablets und Fernseher, denn schon die Kleinsten kommen früh mit Medien in Kontakt. Sie erhalten praktische Tipps für den Familienalltag sowie Empfehlungen für altersgerechte Inhalte und sichere Plattformen.

Anmeldung bis 11.02.2026 erforderlich. 

Weitere Informationen finden Sie hier. (227,1 KiB)

Geänderte Öffnungszeiten des Heubacher Hallenbades Meldung vom 05. Dezember 2025

Am Mittwoch, den 17. Dezember 2025 wird das Hallenbad aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung bereits um 17:00 Uhr geschlossen. Das Kinderschwimmen findet wie gewohnt von 14:00 bis 17:00 Uhr statt. Stadtverwaltung Heubach

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