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Vorläufiges amtliches Wahlergebnis zur Landtagswahl vom 08.03.2026 Meldung vom 08. März 2026

Das vorläufige amtliche Wahlergebnis der Stadt Heubach zur Landtagswahl vom 08.03.2026 finden Sie hier

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats - Dienstag, 03.03.2026 Meldung vom 10. März 2026

TOP 1 - Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger
In der Fragestunde wurden keine Fragen gestellt.


TOP 2 - Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
Bürgermeister Alemazung stellte drei Themen vor, die in der Gemeinderatssitzung am 20. Januar im nicht-öffentlichen Teil erörtert wurden:
• Bestellung Geschäftsführer GEO (Holger Röhrer und Christof Gaugler) und N!Kom (Holger Röhrer)
• Festlegung der weiteren Vorgehensweise bzgl. Flst. Nr. 801/19 im Baugebiet Auhölzle
• Energiegenossenschaft Rosenstein eG: Anmietung einer weiteren städtischen Dachfläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage beschlossen


TOP 3 - Gründung der StadtWerk Heubach GmbH - InformationDie StadtWerk Heubach GmbH wurde gegründet, um der Stadt neue Möglichkeiten der Finanzierung und Investition zu schaffen. Nun stellte Geschäftsführer Florian Zauner die Tochtergesellschaft und erste Ziele vor.Zauner ging zunächst auf einen wichtigen Unterschied ein: Die StadtWerk GmbH unterscheidet sich nämlich von den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd oder Aalen, da sie kein Versorgungsunternehmen ist. Entwickelt der Gemeinderat beispielsweise ein nachhaltiges Projekt, kann die StadtWerk GmbH bezüglich einer Investition oder Finanzierung angefragt werden. Die GmbH übernehme somit die Co-Arbeit als Investitionsgesellschaft und ist kein Energieversorger. Sie steht somit auch nicht in Konkurrenz zur GEO. Finanziert wird die GmbH demzufolge auch nicht aus Dienstleistungserbringungen, sondern aus Pacht- oder Mietzahlungen der Stadt.Herr Zauner stellte dann den Aspekt „Wasser“ als erstes, konkretes Anliegen der StadtWerk GmbH in den Fokus. Der Geschäftsführer nennt die Sanierung des Wasserwerks Lautern und der Wasserleitungen sowie Wasserleitungen für Nahwärmeprojekte als perspektivische Vorhaben. Konkret beginnen wird die GmbH aber mit der Umstellung auf digitale Wasserzähler in Heubach. Von den digitalen Wasserzählern verspricht sich Zauner zum einen eine schnellere Ortung von Rohrbrüchen. Zum anderen sind kein Briefversand oder Schätzwerte beim Wasserablesen mehr notwendig, da die Zählerdaten genau per Funk ausgelesen werden können.Stadtrat Thomas Abele freut sich über das Vorhaben, da im Haushalt Investitionen in das Wassernetz bislang häufig hinten heruntergefallen sind. Auch Stadträtin Anna-Lena Deininger begrüßt es, das Thema Wasser in die Zukunft zu denken und mit der Ressource vor der Haustür effizienter zu arbeiten.

TOP 4 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung", Gemarkung Heubach, AufstellungsbeschlussDer stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Kolb stellt dem Gremium die Sachlage vor. Die Nahwärmeversorgung laufe so gut, dass die GEO (Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb) ihre Heizzentrale nahe des Heubacher Bauhofs ausbauen möchte. Es geht nun darum, neue Flächen zu erschließen, um die Energieversorgung sicherzustellen, so Kolb.Die Flächen befinden sich entweder im Eigentum der GEO, der Gemeinde Böbingen oder der Stadt Heubach. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Bebauungsplan „Obere Steinge“, im Süden und Westen an Straßenflächen und im Osten an eine landwirtschaftliche Fläche sowie einen Gewässerrandstreifen. Um nun die Ausweisung eines „Sondergebiet Energieversorgung“ zu ermöglichen, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Nachbarkommune Böbingen hat letzteres bereits beschlossen.Stadtrat Frank Schührer betont, dass die Bürger Heubachs von nachhaltiger, günstiger Energie profitieren. Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen der Verwaltung einstimmig zu, der Bebauungsplan wird aufgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren, planungsrechtlichen Verfahrens beauftragt.

TOP 5 - Teilfortschreibung Windenergie 2025Bürgermeister Dr. Joy Alemazung richtet zunächst das Wort an Besucher und Gremium. Er erklärt, dass der Regionalplan Ostwürttemberg mit der Teilfortschreibung Windenergie 2025 seit Januar 2026 rechtsverbindlich ist und auf der Gemarkung Heubach zwei Vorranggebiete ausgewiesen sind: „Utzenberg“ und „Rechberger Buch“. Vorranggebiet bedeutet, dass hier Windenergieanlagen (WEA) Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen haben. Die genannten Flächen liegen im nördlichen bzw. nordöstlichen Bereich der Gemarkung Heubach und grenzen teilweise an Gemarkungen benachbarter Kommunen (z.B. Schwäbisch Gmünd, Essingen, Bartholomä).Alemazung betont, dass diesem Status Quo ein mehrjähriger, regionalplanerischer Prozess vorausging. Und: „Bislang hat die Stadt Heubach kein konkretes Windkraftprojekt beschlossen. Es ging ausschließlich darum, dass wir als Kommune den Status eines Vorranggebiets erhalten.“ Letzteres war Alemazung wichtig, weil auch Heubach die Realität anerkennen müsse. Halte man sich vollständig heraus, entscheiden andere.Danach informiert Gabriele Seefried vom Landratsamt Ostalbkreis zum Genehmigungsprozess und rechtlichen Rahmen. Zunächst geht sie auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ein, die benötigt wird, um WEA zu errichten und zu betreiben. Frau Seefried teilt mit, dass beim Bau von 20 oder mehr WEA ein öffentliches Verfahren greift. Werden 19 oder weniger WEA errichtet, läuft das Verfahren nicht-öffentlich ab und es gibt keinen Erörterungstermin. Es handelt sich um ein „reines Behördenverfahren“.Teil der Genehmigung ist zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die u.a. Auswirkungen auf Landschaft und Tiere sowie Lärm und Schattenwurf überprüft. Bei Windfarmen mit 20 oder mehrAnlagen ist die UVP Pflicht. Bei sechs bis 19 WEA wird eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt, so Seefried, was bedeutet, dass auf nachteilige Umweltauswirkungen geprüft wird. Und bei drei bis fünf WEA greift ein kleineres, standortbezogenes Verfahren mit zwei Stufen.Für das Vorranggebiet Heubach ist bislang kein Investor beim LRA gewesen, teilt Seefried mit. Somit können keine konkreten Angaben für Anlangen, die gebaut werden sollen, bzw. über die Verfahren, die dann greifen, gemacht werden.Mittlerweile gibt es ein sogenanntes Erleichterungs-Regime für Windkraftanlagen, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dieses gilt für Beschleunigungsgebiete und beinhaltet beispielsweise, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt, berichtet Seefried. Beschleunigungsgebiete sind jetzt schon Windenergiegebiete, die bis zum 19. Mai 2024 ausgewiesen wurden. Seefried betont, dass ein Gebiet solange Vorranggebiet ist und dafür keine Erleichterungen gelten bis es zum Beschleunigungsgebiet erklärt wird. Der Regionalverband arbeitet dafür einen Kriterien-Katalog aus.Stadtrat Thomas Abele betont, dass die Einflussnahme des Gemeinderats sowie der Stadt Heubach allgemein begrenzt ist. Beim Vorranggebiet „Utzenberg“ und „Rechberger Buch“ seien mehrere Gemarkungen betroffen, sodass die Kommune zwar gehört wird, wenn ein Investor auftritt. Die finale Entscheidungshoheit liege aber beim Landratsamt. Nur für die Gebiete, die Heubach gehören bzw. wo man Mit-Eigentümer ist, habe man z.B. über einen Pachtvertrag mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten.Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 6 - Weiterer Ausbau des Nahwärmenetzes Heubach, Anbindung Schulzentrum und Sporthalle, Ertüchtigung Sekundärseite SchulzentrumDie Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb (GEO) betreibt das Nahwärmenetz in Heubach und ist aufgrund des erfolgreichen Ausbaus vergangener Jahre auf weitere Erzeugungskapazitäten angewiesen. Die Heizzentrale ist zum aktuellen Stand ausgelastet, sodass die GEO bereits ein Pellets-Hotmobil für die Heizperiode 2026/27 vorhält. Christof Gaugler von der GEO informierte den Gemeinderat nun über den weiteren Ausbau des Nahwärmenetzes und wie Schulzentrum und Sporthalle angebunden werden sollen:• Die Stadt Heubach überträgt den Betrieb der Wärmeerzeugung im Schulzentrum aus den Gaskesseln an die GEO. Der Restwert der Wärmeerzeugungsanlage liegt bei 85.000€ (netto), die GEO investiert weitere 210.000€, um die Anlage gemäß ihren Vorstellungen umzubauen.• Das Schulzentrum und die Sporthalle werden an das Nahwärmenetz angeschlossen. Die Kosten für den Anschluss belaufen sich bei dem Schulzentrum auf 175.000€. Die Sporthalle wird zunächst provisorisch für 50.000€ angebunden.• Ertüchtigung der Sekundärseite Schulzentrum: Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Heizungsanlage einer Bestandsaufnahme unterzogen, um sicherzugehen, dass unter anderem die Anschlussbedingungen ans Nahwärmenetz eingehalten werden. Herr Gaugler führt aus, dass hier einiges im Argen liegt: Die Brauchwarmwasserbereitung ist am Ende der Nutzungsdauer, wodurch eine akute Legionellen-Gefahr besteht; sämtliche Umwälzpumpen und Regelungen sind überaltert; das Blockheizkraftwerk (BHKW) ist nicht mehr wirtschaftlich und wird zurückgebaut. Die Kosten belaufen sich auf rund 650.000€. Hier besteht die Chance auf 30 Prozent Förderung der Investitionskosten. Die Kosten werden über Open Book durch die GEO umgesetzt und durch eine Ratenzahlung der Stadt Heubach über zehn Jahre abbezahlt.Für Stadtrat Gerhard Kuhn ist es aus wirtschaftlicher und umwelttechnischer Sicht ein „Muss“, das Vorhaben umzusetzen. Herr Gaugler berichtet darüber hinaus, dass noch in diesem Jahr der Kessel eingebunden werden soll sowie die provisorische Anbindung der Sporthalle stattfinden soll. Die Ertüchtigung der Sekundärseite könnte gegebenenfalls erst 2027 realisiert werden.Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 7 - Bekanntgaben, SonstigesBürgermeister Joy Alemazung informiert zu den Themen• Schulverbund aus Schillerschule und Realschule: Bislang stehe noch nicht fest, wer den neuen Verbund als Rektorin oder Rektor führen wird. Es könnte auch sein, dass eine kommissarische Leitung als Übergangslösung installiert wird.• Fair-Trade-City: Innerhalb der Verwaltung kümmert sich eine Steuerungsgruppe um das Thema. Für die Regionaltage wird ein Antrag auf Förderung gestellt und weitere Veranstaltungen werden auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft. Stadtrat Thomas Abele fragt, ob für die Regionaltage 2025 demnach kein Zuschuss erhalten wurde. Bürgermeister Alemazung berichtet, dass der Antrag dafür von Seiten der Verwaltung zu kurzfristig eingereicht wurde.

Bericht aus der Sitzung des Bauausschusses - Mittwoch, 25.02.2026 Meldung vom 06. März 2026

TOP 1 - Bauanträge / Bauvoranfragen
Bürgermeister Dr. Joy Alemazung weist einleitend darauf hin, dass ein positiver Entscheid im Bauausschuss nicht bedeutet, dass am nächsten Tag gebaut werden darf. Vielmehr müssen vor dem Baubeginn die schriftliche Baugenehmigung und der Baufreigabeschein von der Baurechtsbehörde vorliegen. Das Einvernehmen des Bauausschusses stelle lediglich einen Schritt auf dem Weg zur Baugenehmigung dar.


TOP 1.1 - BV:Nutzungserweiterung der bestehenden Garage um ein Öl-, Inspektions- und Reifenservice bzw. Reifenwerkstatt auf der Hälfte der Garagenfläche - Im Brühl 28, Lautern
Auf dem Baugrundstück Im Brühl 28, Heubach-Lautern ist die Nutzungserweiterung einer bereits betriebenen Reifenwerksatt in einem Teilbereich (31 m²) der bestehenden Garage geplant. Zusätzlich soll ein Öl- und Inspektionsservice angeboten werden. Gewerbebetriebe sind hier laut Bebauungsplan zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Werkstatt gilt als Gewerbe, das das Wohnen stören kann. Zudem ist eine weitergehende Befreiung von der Art der baulichen Nutzung sowie der Anzahl der notwendigen Stellplätze erforderlich.
Sowohl die Verwaltung als auch mehrere Ausschussmitglieder äußern vor allem mit Blick auf die Parksituation Bedenken. Daher sprechen sie sich dafür aus, das Einvernehmen zu versagen. Stadtrat Philipp Woditsch erkundigt sich, ob es bislang schon konkrete Beschwerden hinsichtlich der Parksituation gegeben hat. Der stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Kolb verneint das, möchte sich aber beim Ordnungsamt rückversichern.
Fr. Martina Zang von der Baurechtsbehörde erklärt, dass man aus rechtlicher Sicht mindestens zwei Parkplätze fürs Gewerbe und zwei fürs Wohnhaus vorhalten muss. Das sei in der jetzigen Situation nicht gegeben.
Das Einvernehmen wird nach § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB einstimmig versagt.


TOP 1.2 - BV: Errichtung einer einseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend und Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage auf Monofuß - Bucher Hauptstraße 7, Heubach-Buch
Auf dem Grundstück Bucher Hauptstraße 7, Heubach-Buch sollen zwei großflächige Werbeanlagen errichtet werden. Die Werbeanlage ist freistehend auf einem Monofuß mit einer Gesamthöhe von 5,42 m geplant. Der stellvertretende Bauamtsleiter Matthias Kolb berichtet, dass die Werbeanlagen sich aus Sicht der Verwaltung als weitere nicht störende gewerbliche Nutzungen in die Umgebung einfügen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen für die Errichtung zu erteilen. Herr Kolb betont, dass die Baurechtsbehörde noch prüft, inwiefern die Beleuchtung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versagt werden kann. Es deute sich allerdings an, dass dieses Vorhaben nicht umsetzbar ist.
Stadtrat Carsten merkt an, dass es sich bei den Werbeanlagen nicht um Leucht-Displays handelt, sondern um Anlagen, die beklebt werden und indirekt beleuchtet werden. Der Bauausschuss spricht sich letztlich mehrheitlich für die Errichtung aus. Das Einvernehmen wird nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.


TOP 1.3 - BV: Aufstellung eines mobilen Imbissanhängers - Mögglinger Straße 33, Heubach
Im Rahmen von mehreren Baukontrollen wurde festgestellt, dass auf dem Baugrundstück Mögglinger Straße 33 (Lidl-Parkplatz) ein Imbissanhänger dauerhaft aufgestellt wurde. Der Anhänger wird daher wie eine bauliche Anlage behandelt. Da der Imbissanhänger außerhalb der Baugrenzen und somit auf nicht überbaubarer Fläche aufgestellt wurde und des Weiteren einen umbauten Raum von 40 m³ überschreitet, ist eine Befreiung von der nicht überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Herr Matthias Kolb, stellvertretender Bauamtsleiter, schlägt vor, das Einvernehmen dafür zu erteilen.
Der Ausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und erteilt das Einvernehmen einstimmig nach § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB.


TOP 2 - StraßenbeleuchtungUmrüstung auf LED Technik
Hr. Matthias Kolb, stellvertretender Bauamtsleiter, erläutert, wie die Verwaltung bei der Umrüstung auf LED-Technik in der Straßenbeleuchtung weiter verfahren möchte. 122 Leuchten könnten für 83.114,36 € brutto von der Netzte ODR GmbH getauscht werden. Verfährt man in den kommenden Jahren so weiter, rechnet Kolb damit, dass in zwei bis drei Jahren alle 1232 Lichtpunkte in Heubach umgerüstet sind.
Hr. Kolb erläutert, dass bei LED-Technik von ca. 100.000 Betriebsstunden ausgegangen wird. Das entspricht einer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren in der Straßenbeleuchtung. Die Stromeinsparung beträgt ca. 70 Prozent, wodurch sich die Investition in fünf bis sechs Jahren amortisiert.
Ausschussmitglied Thomas Abele bittet darum, beim Tausch der Leuchtköpfe auch die gestalterischen Aspekte zu berücksichtigen, da es in Heubach beispielsweise Gebiete mit blauen Masten gibt. Hr. Kolb sichert hier eine Prüfung zu.
Der Bauausschuss beschließt das Vorhaben einstimmig. Die Netze ODR erhält den Auftrag für die Umrüstung der 122 Lichtpunkte gemäß Lageplan auf LED-Technik zum Angebotspreis von 83.114,36 €/brutto.



TOP 3 - Gesetzesänderung im BauGB - Informationen zum "Bau-Turbo"
Der Bürgermeister führt in das Thema ein und begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung der angestrebten Deregulierung im Rahmen des sogenannten „Bau-Turbos“. Er betont, dass es positiv zu bewerten ist, wenn den Kommunen mehr Verantwortung und Entscheidungsspielräume übertragen werden.
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es nun Aufgabe der Kommune sei, mit diesen erweiterten Handlungsmöglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen. Eine pauschale Kritik an der Deregulierung ist aus seiner Sicht nicht zielführend. Vielmehr liege die Verantwortung nun bei den Städten und Gemeinden, die neuen gesetzlichen Instrumente sachgerecht anzuwenden. Ziel müsse es sein, auf dieser Grundlage einen guten und ausgewogenen Weg zu finden, um städtebaulich verträglich und nachhaltig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Als sogenannter Bau-Turbo ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ bekannt, das zum 30.10.2025 in Kraft getreten ist. Es ist eine befristete, bauplanungsrechtliche Sonderregelung (§ 246e BauGB), die es Kommunen ermöglicht, abweichende Regelungen vom Bauplanungsrecht zuzulassen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Generell ermöglicht der Bau-Turbo mehr Flexibilität bei der Bauleitplanung. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Martina Zang, Leiterin der Baurechtsbehörde, erläutert dem Gremium die Bedeutung des Bau-Turbos für Kommunen. Sie erklärt, dass mithilfe des Bau-Turbos schnell bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert wird. Die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ist in der Regel aufwendig – künftig kann dieser Schritt entfallen, wenn die Kommune das im Einzelfall für vertretbar hält. So kann die Bauaufsichtsbehörde ein Bauvorhaben direkt zulassen, sobald die Gemeinde ihre Zustimmung erteilt hat. Dafür ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Daneben wurden zwei bestehende Vorschriften (§§ 31 und 34 BauGB) verändert und erweitert, um den Bau-Turbo zu flankieren.
Die Leiterin der Baurechtsbehörde betont, dass die oft geäußert Annahme: „jetzt geht alles“, so nicht stimmt. So muss das Bauvorhaben unter anderem mit den öffentlichen Belangen unter Würdigung nachbarlicher Interessen vereinbar sein. Hätte das Vorhaben beispielsweise erhebliche Umweltauswirkungen, wäre es nicht durchsetzbar. 
Mit Blick auf den Bau-Turbo (§ 246e BauGB) berichtet Fr. Zang im Detail: Dieser gilt für Neubauten, für Erweiterungen oder Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude sowie für Nutzungsänderungen in bestehenden Gebäuden. Da durch die Schaffung neuen Wohnraums auch Einrichtungen wie Kitas benötigt werden, können diese ebenfalls darüber zugelassen werden.
Für das Gremium stellt die Leiterin der Bauaufsichtsbehörde auch § 36a BauGB heraus, der die Zustimmung der Gemeinde regelt. Die Gemeinde regelt nämlich, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bau-Turbo überhaupt angewendet wird. Die Zustimmung kann somit komplett verwehrt werden oder nur in bestimmten Gebieten gelten, so Zang. Sie empfiehlt den Ausschussmitgliedern ein Konzept für Heubach zu entwickeln, wie der Bau-Turbo hier angewendet werden soll. Die Grundlage müsse für die Bevölkerung nachvollziehbar und transparent sein.
Für die Kommune ebenfalls interessant: Die Zustimmung kann auch unter Bedingungen erteilt werden, beispielsweise kann der Vorhabenträger verpflichtet werden, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten. Fr. Zang nennt die Errichtung von Stellplätzen, Zisternen, Gründächern und die Sanierung von Kanälen als Beispiele.
Abschließend ist somit festzuhalten: Die Gemeinde erteilt ihre Zustimmung, wenn das Vorhaben mit den Vorstellungen der Gemeinde von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Die Mitglieder des Bauausschusses sind sich einig, dass ein Konzept für Heubach sinnvoll ist und erarbeitet werden soll. Zudem ist es ihnen wichtig, mit den Möglichkeiten, die der Bau-Turbo bietet, verantwortungsvoll umzugehen.



TOP 4 - Bekanntgaben, Sonstiges
Ausschussmitglied Gerhard Kuhn bittet darum, folgende Problemstellen an der Heubacher Stadthalle zu prüfen:• beschädigte Säule• an zwei Stellen im Eingangsbereich bilden sich bei Regen große Pfützen• am Bau mit Fahrstuhl blättert die Farbe/der Putz abMatthias Kolb, stellvertretender Bauamtsleiter, sagt eine Prüfung zu. 

Reinigung der Sinkeimer / Abläufe im Stadtgebiet Meldung vom 03. März 2026

Die jährliche Reinigung der Sinkeimer und Schlammteller im Stadtgebiet wird im Zeitraum vom 09. März 2026 bis 30. April 2026 durchgeführt. Bitte halten sie die Abläufe frei, damit die Firma ungehindert ihren Auftrag ausführen kann. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Smartphones & Kinder: Sicher unterwegs in der digitalen Welt Meldung vom 12. Februar 2026

Eltern-Kind-Workshop – Tipps und Tricks für eine altersgerechte Medienerziehung


Das Smartphone ist für viele Kinder ein ständiger Begleiter und verbindet sie mit Freunden, Eltern und dem Internet. Gleichzeitig senden diese Geräte zahlreiche Daten ins Netz. Welche Informationen dabei übertragen werden und wie sich dies durch geeignete Einstellungen reduzieren lässt, ist Thema eines Eltern-Kind-Workshops zur altersgerechten Medienerziehung. Im Mittelpunkt stehen sowohl die typische Nutzung von Smartphones durch Kinder als auch die damit verbundenen pädagogischen Herausforderungen. Behandelt werden unter anderem Fragen zu Datenschutz und Big Data, wichtige Einstellungen unter Android und iOS, geeignete Browseralternativen für jüngere Kinder, ein sicherer und kindgerechter Zugang zum Internet, Regeln und Vereinbarungen in der Familie, ein digitales Handytagebuch per App sowie technische, appbasierte Lösungen zur Kontrolle von Kinderhandys. Die Teilnehmenden werden gebeten, ein eigenes Smartphone mit Ladegerät mitzubringen; auf dem Gerät sollte ein QR-Code-Scanner installiert sein.
Mit dem Ziel, Eltern und Kindern Anregungen für einen kompetenten Umgang mit digitalen Medien zu geben, laden die Heubacher Schulen und die Schulsozialarbeit am Samstag, 14. März 2026, von 9.00 bis 12.00 Uhr ins Rosenstein-Gymnasium Heubach (Altbau, Raum B12) ein. Im Rahmen der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg unterstützt Alexander Weller vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) die Teilnehmenden dabei, Smartphones kindgerecht und sicher einzurichten. Informationen und Anmeldung erfolgen über den Schulsozialarbeiter Andreas Dionyssiotis unter der Telefonnummer 07173/180845 oder per E-Mail an schulsozialarbeit@heubach.de. Die Teilnahme ist kostenlos.
 

Eltern und Jugendliche positiv bestärken Meldung vom 11. Februar 2026

Damit Jugendliche möglichst „kess“ erzogen werden können, bietet die Katholische Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit der Heubacher Schulsozialarbeit den Elternkurs „Kess-erziehen – Abenteuer Pubertät“ an.
„Kess“ steht für kooperativ, ermutigend, sozial und situationsorientiert. Der Kurs richtet den Blick auf die Stärken von Jugendlichen und Eltern und gibt Impulse, wie Konflikte entschärft oder von vornherein vermieden werden können.
Vermittelt werden dabei viele praktische Anregungen für den Erziehungsalltag sowie eine Einstellung, die das Zusammenleben in der Familie erleichtert. Der praxisorientierte Kurs für Eltern mit Kindern im Alter von 10 bis 16 Jahren knüpft an konkrete Erziehungssituationen und an die Ressourcen der Teilnehmenden an.
Der Kurs umfasst fünf Einheiten und findet erstmals am Dienstag, 21. April 2026, von 18.30 bis 21.00 Uhr in Raum B12 des Heubacher Rosenstein-Gymnasiums statt. Die weiteren Kurstermine sind dienstagabends jeweils von 18.30 bis 21.00 Uhr am 28.4., 5.5., 12.5. und 19.5.2026. Der Teilnahmebeitrag beträgt 35 Euro pro Person und 60 Euro für Paare. Eltern in besonderen Lebenslagen können durch das Landesprogramm „STÄRKE“ gefördert werden. Für das Elternbuch fallen 9,50 € an.
Infos zum Kurs gibt es bei Schulsozialarbeiter Andreas Dionyssiotis unter Tel. 07173 / 180845 oder per Mail an schulsozialarbeit@heubach.de. Anmeldung bei der KEB unter Tel. 07361 / 3777440 oder per Mail an info@keb-ostalbkreis.de.

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