Lebenslagen

Streuobst

Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landesregierung beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen zu sensibilisieren.

Um dies zu erreichen, wurde die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus angepasst. Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 durch das Kabinett verabschiedet.

Vertiefende Informationen

Auf dem Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg finden Sie neben der Streuobstkonzeption 2030 zahlreiche weitere Informationen. Darunter auch einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes im Bereich Streuobst.

Freigabevermerk

16.06.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Deutsch

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