Dienstleistungen

Leistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Deutsch

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Hauptstraße 53
73540 Heubach
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Fax: (0 71 73) 181-49

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