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Registrierantrag für Wassertiere durchführen

Wer einen Aquakulturbetrieb oder Angelteich, einen Fischtransport- oder -verarbeitungsbetrieb unterhält, privat einen Fischteich (auch Zierfische) hat, welcher eine direkte Verbindung zu natürlichen Gewässern besitzt und keine Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, muss seine Haltung beim Veterinäramt anzeigen. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden.

(für Aquakulturbetrieben, Fischverarbeitungsbetrieben in denen die Tiere erst noch getötet werden und für in einem Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum, ist zusätzlich eine Genehmigung notwendig.)

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Ort der Tierhaltung muss sich im Ostalbkreis befinden.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Tierhalterantrags prüft die untere Veterinärbehörde diesen auf Vollständigkeit. Ist eine Vollständigkeit gegeben, erhalten Sie die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten per Post.

Fristen

Die Registrierung der Fischhaltung hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Tierhalterantrag.

Kosten

Für die Registrierung Ihrer Tierhaltung fallen keine Kosten an.

Hinweise

Die vergebene Registriernummer ist an den Ort der Tierhaltung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern die Tierhaltung in eine neue Gemeinde verlegt wird ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt die Tierhaltung über mehrere Standorte in mehreren Gemeinden, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2016/429

Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis

Stand: 06.07.2026

Deutsch

Stadtverwaltung Heubach

Hauptstraße 53
73540 Heubach
Tel.: (0 71 73) 181-0
Fax: (0 71 73) 181-49

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Bezirksamt Lautern

Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
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