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Bericht aus der Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, den 20.03.2024

Auf der Agenda der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses standen einige Bauanträge/Bauvoranfragen sowie eine Vorberatung über die Regelung von Einfriedungen im Gebiet des Bebauungsplans Rodelwiesen. Es ging außerdem um die Beschaffung eines Tiefenlüfters zur Sportplatzpflege und eines Dreiseitenkippers für den Bauhof sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans. 
Der öffentlichen Sitzung im Rathaus ging ein nicht öffentlicher Sitzungsteil in Form eines Vor-Ort-Termins in den Rodelwiesen voraus und ein weiterer nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt schloss sich an. 

TOP 1 - Bauanträge / Bauvoranfragen
Der Bauausschuss hatte über vier Bauvorhaben zu entscheiden, die vom Leiter des Stadtbauamts Winfried Mürdter ausführlich vorgestellt wurden.

TOP 1.1 - Erweiterung eines Balkons
Heubach, Jakob-Uhlmann-Straße 1
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hintere Strut 3. Änderung“, der eine blau schraffierte Fläche auf der östlichen Seite des Grundstücks sowie eine Baulinie festsetzt. Die schraffierte Fläche wird hierbei als nicht überbaubare Grundstücksfläche interpretiert. Der geplante Balkon übertritt die Baulinie und befindet sich in der bereits versiegelten nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Es waren dementsprechend Befreiungen von der nicht überbaubaren Grundstücksfläche sowie von der Baulinie erforderlich. 
Herr Mürdter stellte fest, dass gegen das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen. 
Dem konnte das Gremium im Hinblick auf eine geringfügige Überschreitung und das Schaffen von mehr Wohnqualität folgen. Nur Stadtrat Günther Lux meinte, dass das Sichtfeld durch die Erweiterung des Balkons eingeschränkt werde. 
Der Bauausschuss beschloss einstimmig mit einer Enthaltung, das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen. 

TOP 1.2 - Vereinfachtes Verfahren: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage
Lautern, Untere Mühlstraße 31
Für die Flurstücke 761/1 und 49/3 in Lautern wurde die Baugenehmigung für die Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage beantragt. Da sich die Baugrundstücke nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans befinden, hatte die Beurteilung nach § 34 BauGB zu erfolgen. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Stadtbaumeister Mürdter bemerkte, dass sich in der Umgebung überwiegend Wohngebäude befinden, so dass sich das geplante Einfamilienwohnhaus problemlos in der Umgebung einfüge und dass die Erschließung gesichert sei. 
Da das Bauvorhaben teilweise innerhalb von Überschwemmungsflächen liegt, wurde das Landratsamt Ostalbkreis, Abteilung Wasserwirtschaft beteiligt. Nach dessen Stellungnahme gibt es Nachbesserungsbedarf, dies sei jedoch zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und dem Bauherrn direkt zu klären. 
Die Leiterin der Baurechtsbehörde Martina Zang ergänzte, dass hier ein hochwasserangepasstes Bauen notwendig sei und es dazu viele Bestimmungen gebe. 
Ortsvorsteher Philipp Woditsch informierte über die Vorberatung im Ortschaftsrat, der das Bauvorhaben ausdrücklich begrüße. Damit könne sich eine junge Familie in Lautern ansiedeln und es werde eine Baulücke geschlossen. 
Das Gremium folgte dem Beschussvorschlag der Verwaltung und erteilte das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB vorbehaltlich der positiven Stellungnahme durch das Wasserwirtschaftsamt einstimmig

TOP 1.3 - Bauvoranfrage: Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Stellplatzes für mobiles Tiny House
Heubach, Flst.1582
Mit der Bauvoranfrage sollte geklärt werden, ob auf dem Grundstück ein Stellplatz für ein mobiles Tiny House planungsrechtlich zulässig ist. 
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich am Waldrand. Das Landratsamt Ostalbkreis, respektive die Abteilungen Naturschutz und Forstwirtschaft wurden zu der Anfrage gehört. Es wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Privilegierung im Außenbereich vorliegt. Der Fachbereich Naturschutz teilte außerdem mit, dass das nicht privilegierte Bauvorhaben einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft darstelle. Die Wald- und Forstbehörde teilte mit, dass der notwendige Waldabstand nicht eingehalten werde. Da das Tiny House zum Aufenthalt von Personen bestimmt ist, wurden hinsichtlich der Gefahr für Leib und Leben erhebliche Bedenken erhoben. 
Stadtbaumeister Mürdter betonte, dass das Vorhaben aus Gründen des Landschaftsschutzes sowie im Hinblick auf Berufungsfälle abgelehnt werden müsse. Als nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich sei der Stellplatz für ein Tiny House auf dem Flurstück planungsrechtlich nicht zulässig.
Das Gremium konnte der Argumentation folgen und beschloss einstimmig, das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zu versagen.
Stadtrat Wolfgang Bittermann schlug vor, das Thema Micro/Tiny Houses im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. 
Bürgermeister Dr. Joy Alemazung unterstützte diese Idee. 

TOP 1.4 - Umbau Betriebsgebäude und Einbau einer Betriebsleiterwohnung
Heubach, Gmünder Straße 30+32
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Ortsbauplans aus dem Jahr 1949, der lediglich Regelungen zu Baugrenzen beinhaltet. Bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung war daher § 34 BauGB anzuwenden - das Gebäude muss sich in die Umgebung einfügen.
Die Planung sieht den Anbau einer Rampe an der Nordseite des Fabrikgebäudes vor, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen; diese liegt außerhalb der Baugrenze. Nördlich des Bürogebäudes ist ein Trafohäuschen – ebenfalls außerhalb der Baugrenze -  geplant. Regelungen zu Nebenanlagen gibt es in dem Ortsbauplan nicht. Mit dem Einbau einer Betriebsleiterwohnung werden nur Änderungen im Innenbereich vorgenommen, am Gebäude selbst ändert sich nichts. 
Herr Mürdter informierte, dass weiterhin eine Münzpräge betrieben werde. Der Einbau von kleinen Galvanikbecken dürfte städtebaulich zu keinen unzumutbaren Belästigungen führen. Sicherheitsmaßnahmen (Lüftung, Lärm) und wasserrechtlicher Belange werden in enger Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt betrachtet. Die entsprechenden Vorgaben betreffen das Ordnungsrecht und weniger das Planungsrecht. 
Stadtrat Thomas Abele hob auf einen wichtigen Invest in Gewerbe und eine positive Entwicklung ab. 
Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wurde einstimmig erteilt.

TOP 1 - Sonstiges
Die Leiterin der Baurechtsbehörde Martina Zang informierte über das Bauvorhaben Untere Mühlstraße 32/1 in Lautern, das in der Sitzung des Bauausschusses am 22. 11.2023 behandelt wurde. Zur Erinnerung: Es ging um einen Anbau an das bestehende Wohnhaus auf einem Grundstück, das sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Untere Mühlstraße“ befindet. Dieser setzt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 fest, um eine unerwünschte, für Lautern untypische Dichte der Bebauung zu verhindern. Das Grundstück war bereits vor der Antragstellung durch zahlreiche Nebenanlagen (Pool, Garage, Carport, Terrasse, großzügige Zufahrt) stark bebaut. Durch die Errichtung des Anbaus wäre die zulässige Nutzung des Grundstücks überschritten worden. Das Gremium sprach sich damals mehrheitlich mit drei Gegenstimmen für die Erteilung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch aus. Von Seiten der Baurechtsbehörde wurde aufgrund der großen Überschreitungen der GRZ keine Befreiung erteilt. Frau Zang teilte mit, dass der Bauherr nun eine geänderte Planung vorgelegt hat, wonach ein Rückbau bestehender Nebenanlagen vorgenommen werden soll, um die GRZ einzuhalten.

TOP 2 - Vorberatung über die Regelung von Einfriedungen im Gebiet des Bebauungsplans Rodelwiesen
Stadtbaumeister Winfried Mürdter informierte, dass zu dieser Thematik vor der Sitzung eine Besichtigung in diesem Bereich stattgefunden hat. Anlass dafür war ein Vorhaben, das in der Bauausschusssitzung am 22. November 2023 behandelt und entschieden wurde, das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Rodelwiesen“ bezüglich der Höhe der Einfriedung (maximal 30 cm) nicht zu erteilen. 
Nach den Akten der unteren Baurechtsbehörde wurde eine ähnliche Befreiung bisher nicht erteilt. Bei einer Besichtigung des Plangebiets hat die Baurechtsbehörde jedoch festgestellt, dass etwa 25 Grundstücke in dem Gebiet ebenfalls Einfriedungen haben, die den Festsetzungen widersprechen. Über diesen Zustand haben sich die Mitglieder des Bauausschusses selbst vor Ort überzeugt. Es ist im Gebiet alles vorhanden – von 30 cm bis über 2 m; teilweise blickdichte Zaunanlagen, die die Wirkung einer Mauer haben.
Im Sinne einer Gleichbehandlung müsste die Baurechtsbehörde nach der Ablehnung des Vorhabens und einem entsprechenden Rückbau der Anlage, auch den Rückbau sämtlicher anderer Anlagen fordern. Allerdings stelle sich die Frage, ob die Regelung einer Einfriedung von 30 cm noch den heutigen städtebaulichen Anforderungen entspricht. Von Seiten der Baurechtsbehörde wurde nun vorgeschlagen, diesbezüglich eine vernünftige Regelung für den Bebauungsplan zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sollte auch eine Unterscheidung zwischen Wohnbebauung und Gewerbe erfolgen.  
Herr Mürdter wies darauf hin, dass davon auch andere Bebauungspläne in Heubach betroffen seien und riet dazu, überall Zug um Zug entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Gedacht werde an eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zu diesem Thema. 
Frau Zang bat darum, dies auch in Zukunft bei neuen Bebauungsplänen zu beachten. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den Bebauungsplan in einem aktuellen Gewerbegebiet, der Einfriedungen bis zu einer Höhe von maximal 80 cm vorsieht. 
Stadtrat Gerhard Kuhn unterstrich, dass keine „Befestigungsanlagen“ im Wohngebiet gewünscht seien, räumte aber auch ein, dass mit den 30 cm eine extreme Regelung vorliege. Seines Erachtens könnten Einfriedungen bis zu 1,20 m durchaus erlaubt werden. Ein Rückbau sollte dort angeordnet werden, wo auch diese Höhe noch überschritten werde. Grundsätzlich solle seines Erachtens bei Bauanträgen auf die Bebauungspläne und Einfriedungsregelungen hingewiesen werden. 
Stadtrat Thomas Abele unterstrich die Notwendigkeit einer Überarbeitung - 30 cm seien nichts. Eventuell habe dies in die damalige Zeit der Bebauungsplanerstellung gepasst, heute sei dies nicht mehr zeitgemäß.  
Ortsvorsteher Philipp Woditsch sprach sich dafür aus, grundsätzlich eine konsequente Umsetzung der Vorgaben der Bebauungspläne einzufordern und dies auch zu kontrollieren. 
Stadtrat Heinz Pfisterer sprach sogar von einer „städtischen Zaunsatzung“, in der auch das Aussehen der Zäune und die erlaubten Materialien enthalten sein sollten. 
Herr Mürdter stellte fest, dass es durchaus möglich sei, entsprechende Vorgaben festzuschreiben. So zum Beispiel, dass tote Einfriedungen durch entsprechende Bepflanzungen zu kaschieren sind und auch eine Durchlässigkeit für kleine Wildtiere (z.B. Igel) gegeben sein muss. 
Der Vorsitzende hielt eine grundsätzliche Regelung für wichtig.
Der Bauausschuss folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine Empfehlung an den Gemeinderat über eine Bebauungsplanänderung hinsichtlich der Höhe von Einfriedungen auszusprechen.

TOP 3 - Bauhof
Beschaffung eines Tiefenlüfters zur Sportplatzpflege
Stadtbaumeister Mürdter stellte fest, dass für die Erhaltung der Qualität der Sportplätze und deren Bespielbarkeit eine regelmäßige Entlüftung notwendig ist. Dafür soll ein Tiefenlüfter beschafft werden Im Haushalt 2024 sind hierfür 41.000 € eingestellt. Das Angebot der Firma Bopp aus Böbingen für ein Vorführgerät (nahezu neuwertig, da nur geringer Einsatz während einer Saison) der Firma Wiedemann liegt inklusive Spoons (Nadeln) bei rund 35.000 € netto. Darauf werden noch 
1.575 € Preisnachlass gewährt. 
Auf Nachfrage von Stadtrat Kuhn bestätigte der Leiter des Bauhofs Volker Germann, dass diese Arbeiten (Bearbeitung mit Spoons und Sandverfüllung) bislang einmal pro Jahr von einer Fremdfirma durchgeführt wurden. Allerdings sei dies eine große Maßnahme gewesen, nach welcher der Platz gesperrt werden musste und die daher nur in der Spielpause der Vereine möglich war.  Problematisch sei der hohe Humusanteil (Poren gehen schneller zu), eine starke Verwässerung und ein Absetzen des Bodens, weshalb bei einigen Plätzen eine Belüftung der Graswurzeln im Abstand von sechs Wochen notwendig sei. Durch die Wahl entsprechender Spoons könne die Bearbeitung auch während der Saison vorgenommen werden. Geplant sei nun, einmal pro Jahr eine große Maßnahme durchzuführen und zwischendurch mit dünneren Spoons zu arbeiten, um die Drainagefähigkeit des Platzes wiederherzustellen. Er wies darauf hin, dass die Plätze aktuell sehr nass seien. Im Herbst genommene Bodenproben haben einen Humusanteil von vier bis fünf Prozent ergeben; der Durchschnitt liege bei ein bis drei Prozent. Dies sei jedoch für alte Sportplätze nicht außergewöhnlich. Je besser die Pflege, desto länger die Lebensdauer des Sportplatzes. Herr Germann unterstrich die Flexibilität eines eigenen Gerätes und erläuterte, dass es sich um ein normales Anbaugerät für den Traktor handle. 
Der Bauausschuss stimmte der Beschaffung eines Tiefenlüfters für die Sportplätze in Höhe von 39.813,22 € brutto gemäß dem Angebot der Firma Bopp aus Böbingen einstimmig zu.

TOP 4 - Bauhof
Beschaffung Dreiseitenkipper
Aktuell ist auf dem Bauhof ein Ford Transit Dreiseitenkipper für die Stadtreinigung im Einsatz. Der Leasingvertrag für dieses Fahrzeug läuft nach 48 Monaten Anfang April aus. Zusätzlich ist ein weiterer Dreiseitenkipper für den Bauhof vorgesehen. Dafür wurden im Haushalt 2024 65.000 € eingestellt. Es steht somit die Beschaffung von zwei Dreiseitenkippern an
Herr Mürdter wies auf Preise und Lieferzeiten für die Neuanschaffung bei Ford hin; es ist mit Kosten von rund 78.000 € und einer Lieferzeit von neuen Monaten zu rechnen. Von der Verwaltung werde daher vorgeschlagen, das bisherige Fahrzeug aus dem laufenden Leasingvertag zu übernehmen und für die zweite Neuanschaffung einen neuen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen. Vorteil des Kaufs aus dem Leasingvertrag sei, dass der Dreiseitenkipper nahtlos weiterverwendet werden kann und außerdem im Investitionshaushalt rund 37.000 € eingespart werden können (Angebot von Autohaus Baur aus Mutlangen: 28.111,21 € brutto). Die Leasingrate für das zweite Fahrzeug liegt bei monatlich 826,55 €, die voraussichtlich erst ab November 2024 anfallen werden. 
Stadtrat Abele bemerkte, dass auch Leasing nicht umsonst sei, sondern den Ergebnishaushalt belaste. Er regte an, dies als Thema für eine Sitzung der Haushaltsstrukturkommission vorzusehen, um Leasing versus Kauf zu beleuchten.  
Stadtrat Pfisterer stimmte dem zu und unterstrich die Notwendigkeit einer entsprechenden Aufstellung. 
Das Gremium folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
1. Der Bauausschuss beschließt die Übernahme des derzeit geleasten Ford Transit Dreiseitenkippers aus dem Leasingvertrag in Höhe von 28.111,21 € brutto.
2. Der Bauausschuss beschließt den Abschluss eines neuen Leasingvertrags für einen Ford Transit Dreiseitenkipper mit einer monatlichen Leasingrate von 826,55 € brutto.

TOP 5 - Lärmaktionsplan - Fortschreibung auf Stufe 4
Stadtbaumeister Mürdter erinnerte daran, dass die letzte Lärmaktionsplanung in den Jahren 2015/ 2016 (Stufe 2) stattfand und vor allem in den Jahren 2018 und 2020 umfassende Maßnahmen zur Lärmreduzierung umgesetzt wurden. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) - ist nun die Fortschreibung des Lärmaktionsplans auf die vierte Stufe erforderlich. 
Herr Mürdter führte weiter aus: Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW hat die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen abgeschlossen. Alle von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis spätestens 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bestehende Pläne zu überprüfen. Dies hat auch für die Stadt Heubach Gültigkeit.  Da die Lärmkartierungsdaten erst seit Oktober 2023 zur Verfügung stehen, wurde diese Frist auf das erste Quartal 2025 verlängert.
Die vierte Stufe der Fortschreibung beinhaltet eine erneute Überprüfung und gegebenenfalls auch eine Anpassung der bisherigen Maßnahmen sowie die Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Lärmbelastung. Nach Abschluss der Lärmaktionsplanung sind die entsprechenden Informationen von den Städten und Gemeinden an die LUBW zu übermitteln, die diese an die Europäische Kommission weiterleitet. 
Herr Mürdter unterstrich, dass dafür die Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro mit entsprechender Expertise (v.a. im Bereich der Verkehrsplanung) unbedingt notwendig sei. Er informierte, dass diesbezüglich drei Ingenieurbüros angefragt wurden - Bernard Gruppe aus Dresden (Ausarbeitung des letzten Aktionsplans in 2015), Modus Consult aus Ulm und SoundPlan aus Backnang. Die Angebote der Bernard Gruppe und von Modus Consult umfassen jeweils Arbeitspositionen (im Preis enthalten) und Bedarfspositionen (nicht im Preis enthalten). Sound Plan hat aufgrund fehlender Kapazitäten kein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden vom Ordnungsamt geprüft und das Angebot von Modus Consult auch unter Berücksichtigung der geringeren Anfahrtszeit zur Beauftragung empfohlen. Die Kosten liegen bei rund 11.000 €. Diese müssen in den Haushalt 2024 nachträglich eingestellt werden. 
Stadtrat Abele erinnerte daran, dass vom letzten Lärmaktionsplan noch nicht alles umgesetzt sei (z.B. Schlaglöcher in der Hauptstraße). Wichtig sei bei der weiteren Planung, die Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Gutachten würden theoretische Werte enthalten, die Empfehlungen müssten aber auch Sinn machen und realisierbar sein. Stadtrat Bittermann und Stadtrat Pfisterer ergänzten als Mangel die sich absenkenden Schachtdeckel im Flüsterasphalt der Gmünder Straße (starke Schläge beim Überfahren, Lärm), den es zu beseitigen gelte. 
Stadtbaumeister Mürdter räumte ein, dass auch Mittel für die Umsetzung notwendig seien. Er hob darauf ab, dass die Gesundheit ein hohes Gut sei und Lärm ein hohes Gesundheitsrisiko berge. 
Die Nachfrage von Stadtrat Pfisterer hinsichtlich einer Möglichkeit, den Lärmaktionsplan noch zu schieben, der für ihn im ersten Moment „ein Papier, das Geld kostet“ darstelle, verneinte Herr Mürdter mit Hinweis auf die Beschlüsse von EU, Bund und Ländern. Bei einer Verweigerung der Lärmaktionsplanung seien empfindliche Strafen möglich. Die Lärmaktionsplanung sei eine gute Sache. Die letzte Entscheidung liege beim Gemeinderat.
Stadtrat Kuhn bekräftigte die obligatorische Umsetzung der EU Vorgabe und wies darauf hin, dass sich das Berechnungsverfahren geändert habe und eher mit einer Verschärfung zu rechnen sei. Er wies auf die Folgen der Lärmaktionsplanung hin - der Plan müsse dann auch umgesetzt werden. 
Stadtrat Bittermann sah die Vergleichbarkeit der beiden Angebote als schwierig an, da nicht ganz klar sei, wie die Datenerhebung erfolge. Es sei zu klären, auf welcher Zahlenbasis die Auswertungen vorgenommen werden. Dies wurde von Herrn Mürdter zugesagt.
Bürgermeister Dr. Alemazung ergänzte, dass das Ordnungsamt die Angebote genau begutachtet und 1:1 verglichen hätte. Das Angebot von Modus Consult sei gleichwertig und günstiger.
Der Bauausschuss folgte einstimmig der Empfehlung des Ordnungsamts, das Ingenieurbüro Modus Consult zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans auf die 4. Stufe zu beauftragen. 

TOP 6 - Bekanntgaben, Sonstiges
- Stadtrat Wolfgang Bittermann erkundigte sich im Hinblick auf die in der Hauptstraße (vor ehemaligem Radio Abele) neu installierte Ladestation der Firma deer GmbH im Rahmen des Projektes E-Carsharing nach dem zweiten Standort, der seines Wissens in der Strutfeldstraße realisiert werden sollte.  
Bürgermeister Dr. Joy Alemazung bekräftigte, dass das Angebot der Firma deer zwei Standorte umfasst hat, konnte jedoch wegen der genauen Lage keine verbindliche Auskunft geben. 

- Bürgermeister Dr. Alemazung informierte, dass die für den 15.04.2024 vorgesehene Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Windkraft bzw. Windpotentialflächen in Heubach nicht werde stattfinden können, da von Seiten des Regionalverbands Terminschwierigkeiten bestehen. Er unterstrich die Wichtigkeit, dass Vertreter des Regionalverbands bei solch einem Termin mit komplexer Thematik anwesend sind. Man werde sich bemühen, zeitnah einen alternativen Termin zu finden, um frühzeitig über die aktuellen Planungsstände des Regionalplans und mögliche Entwicklungsschritte und Chancen für Heubach zu informieren. 

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