Meldung vom 21. September 2026 Verkehrsbehinderungen durch Baumaßnahme Aufgrund des Neubaus einer Wasser- und Nahwärmeleitung muss die Gmünder Straße (L 1161) in der Zeit vom 29.09.2026 – voraussichtlich 12.10.2026 für den Verkehr voll gesperrt werden. Die ersten Vorbereitungen zu den Bauarbeiten beginnen schon am 28.09.2026 . Die Durchfahrt für die Busse ist am 28.09.2026 jedoch noch möglich. Die Vollsperrung befindet sich in dem Bereich der Einmündung „Am Zollstock“ “ und „Jakob-Uhlmann-Straße“. Dadurch ist die Durchfahrt der Gmünder Straße nicht möglich:
Meldung vom 16. September 2026 Gesundheitsmesse der Stiftung Heubach: Gesundheit erleben, verstehen und stärken: Premiere am 11. Oktober im Rahmen der Regionaltage Am Sonntag, 11. Oktober 2026 , veranstaltet die Stiftung Heubach im Rahmen der diesjährigen Regionaltage erstmals eine umfassende Gesundheitsmesse in der Stadthalle Heubach .
Meldung vom 30. September 2026 BBPL Nahwärmeversorgung zur Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hier (PDF,261 KB )
Meldung vom 29. September 2026 Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats Die Stadträte trafen sich am Dienstag, 22.09.2026, in der Heubacher Stadthalle. Unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Joy Alemazung haben sie über folgende Themen beraten:
Meldung vom 25. September 2026 Verlegung der Bushaltestelle am Schulzentrum Aufgrund des Neubaus einer Wasser- und Nahwärmeleitung kann die Bushaltestelle am Schulzentrum in der Zeit vom 29.09.2026 – voraussichtlich 12.10.2026 nicht bedient werden. Eine Ersatzhaltestelle wird in der Ziegelwiesenstraße auf Höhe des Roten Kreuz eingerichtet. Wir bitten um Beachtung und um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen.
Meldung vom 25. September 2026 13. Heubacher Spätschicht Am Freitag, 02.10.2026 findet zum 13. Mal die Heubacher Spätschicht statt. Vertreten sind in diesem Jahr 15 Live-Bands & DJ´s der unterschiedlichsten Stilrichtungen - eine Bilderausstellung, ein Improtheater für Kinder sowie vielerlei kulinarische Angebote runden das Programm ab. Der Heubacher Einzelhandel hat seine Öffnungszeiten verlängert und lädt mit Angeboten zum Shoppen ein. Durch das Zusammenwirken von Gewerbe- und Handelsverein, verschiedenen Vereinen, den Gastronomen und der Stadtverwaltung ist das Ganze wie gewohnt ohne Eintritt. Kommen Sie und feiern Sie mit! hier finden Sie das Programm (PDF,2 MB )
Meldung vom 24. September 2026 Einführung des Virtuellen Amtes bei der Stadtverwaltung Heubach und im Bezirksamt Lautern Das Bürgerbüro und das Gewerbeamt der Stadt Heubach lädt ein zur virtuellen Begegnung. Ab 1. Oktober 2026 , startet das Virtuelle Amt in der Stadtverwaltung Heubach und im Bezirksamt Lautern. Damit stehen den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort zahlreiche Dienstleistungen bequem online zur Verfügung. Ziel ist es, den Bürgerservice noch einfacher, flexibler und zeitgemäßer zu gestalten.
Meldung vom 23. September 2026 Katzenschutzverordnung Stadt Heubach zum 01.10.2026 Die Verordnung der Stadt Heubach zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung - KatzenschutzVO) finden Sie hier. (PDF,147 KB )
Meldung vom 21. September 2026 Pachtzins fällig Am 01.10.2026 wird der Pachtzins für landwirtschaftliche Grundstücke, Kleingärten etc. zur Zahlung fällig. Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten. Die Höhe des Pachtzinses kann dem jeweiligen Pachtvertrag entnommen werden. Die Überweisungen sind – sofern kein Dauerauftrag/keine Einzugsermächtigung vorliegt – zu richten an: Stadtkasse Heubach, Kreissparkasse Ostalb, IBAN: DE39614500500440800554, BIC: OASPDE6AXXX, oder Raiba Rosenstein, IBAN: DE57613617220070388008, BIC: GENODES1HEU. Stadtverwaltung Heubach
Meldung vom 18. September 2026 Das Bezirksamt Lautern ist wegen Übernahme der Urlaubsvertretung in Heubach vom 21. September 2026 – 25. September 2026 geschlossen. In der Zeit können Sie Ihre Angelegenheiten im Rathaus in Heubach, gerne nach Voranmeldung unter 07173/181-42 oder 181/43 erledigen. Ab Montag, 28. September 2026 ist das Bezirksamt wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet.
Meldung vom 17. September 2026 Heubach erhält das Prädikat ERHOLUNGSORT Der zuständige Fachausschuss des Regierungspräsidiums Stuttgart hat gestern in seiner Sitzung dem Antrag der Stadt Heubach auf Anerkennung als „staatlich anerkannter Erholungsort“ stattgegeben. Mit der Verleihung des Prädikats wird die hohe Aufenthalts- und Lebensqualität in Heubach offiziell gewürdigt. Bürgermeister Dr. Alemazung zeigt sich erfreut über die Entscheidung: „Die Anerkennung als Erholungsort ist für unsere Stadt ein bedeutender Meilenstein. Wir verfügen über eine sehr gute Infrastruktur, hochwertige Freizeit- und Erholungsangebote sowie eine reizvolle Landschaft, die Heubach sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Gäste besonders lebenswert macht. Das Prädikat bestätigt unsere erfolgreiche Entwicklung und ist zugleich ein starkes Signal für die weitere Zukunft.“ Abteilungspräsidentin vom Regierungspräsidium und Vorsitzende des Ausschusses, Frau Gertrud Bühler, betont: „Heubach erfüllt die anspruchsvollen Kriterien für einen staatlich anerkannten Erholungsort in vorbildlicher Weise: eine intakte und abwechslungsreiche Landschaft, ein attraktives Stadtbild, eine solide Infrastruktur sowie vielfältige Freizeit- und Kulturangebote. Die Stadt hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität nachhaltig zu steigern. Die Anerkennung als Erholungsort trägt diesem Engagement Rechnung.“ Für die Prädikatisierung als Erholungsort müssen unter anderem eine gute verkehrliche Anbindung, ein gepflegtes Ortsbild, ausreichende Übernachtungs- und Gastronomieangebote, vielfältige Freizeitmöglichkeiten sowie ein nachweisbarer Erholungswert der Umgebung gewährleistet sein. Dazu gehören naturnahe Wander- und Radwege, kulturelle Einrichtungen und eine insgesamt hohe Aufenthaltsqualität. So sind in Heubach auch die klimatischen und lufthygienischen Anforderungen für die Prädikatisierung erfüllt. Der Deutsche Wetterdienst hat Heubach aus bioklimatischer Sicht als Erholungsort empfohlen. Die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Sie stärkt das Profil der Stadt als attraktives Ziel für Tages- und Urlaubsgäste, erhöht die touristische Sichtbarkeit und kann zusätzliche Impulse für die lokale Wirtschaft, den Einzelhandel und die Gastronomie geben. Auch ergeben sich hierdurch zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten für touristische Maßnahmen. Mit der guten Infrastruktur, den familienfreundlichen Angeboten und der reizvollen Landschaft sieht Heubach sich hervorragend gerüstet, um diese Chancen zu nutzen und die positive Entwicklung der letzten Jahre konsequent fortzuführen.
Meldung vom 03. September 2026 Erstellung von 4 Räumen für Ganztagesbetreuung Schillerschule Die Stadt Heubach ist Kinder- und Schulstadt. Die Einrichtung einer Ganztagesbetreuung ist ein weiterer wichtiger Baustein für Heubach und ein wichtiger Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit, bessere Lernleistungen und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Ganztagesbetreuung im Schulzentrum in Heubach erhöht die Qualität der Schulen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt eine rechtliche Verpflichtung in Kraft, die die Kommunen und Schulen dazu anhält, Plätze in der Ganztagesbetreuung für alle Erstklässler anzubieten. Im Bereich des überbauten Schulhofbereichs der Schiller-Grundschule sind nun vier Räume für die Ganztagesbetreuung entstanden. Diese integrieren sich somit ins bestehende Gebäude. Die Raumaufteilung der Klassenzimmer in der oberen Ebene wurde nach unten gespiegelt. Insgesamt sind so vier helle Räume für den Ganztagesbetrieb mit einer Fläche von ca. 265 m² entstanden. Die Maßnahme wurde im Gemeinderat am 12.11.2024 einstimmig beschlossen. Die Maßnahme soll in vollem Umfang über das Sonderprogramm LuKIFG des Bundes finanziert werden.
Meldung vom 03. September 2026 Neubeschaffung Bauhoffahrzeug Der bisher im Bauhof eingesetzte Lindner Unitrac 102 ist seit 2013 im Einsatz und hat seitdem rund 6.550 Einsatzstunden absolviert. Hauptsächlich kam das Fahrzeug im Winterdienst, beim Mulchen und Mähen von Feldwegen und Straßenrändern sowie für Materialtransporte, Veranstaltungsauf- und -abbau und das Leeren von Containern zum Einsatz. Bei diesem Fahrzeug kam es in der Vergangenheit vermehrt zu teuren Reparaturen. Als Nachfolger wird ein Caron CT 140s angeschafft. Das neue Bauhoffahrzeug bietet vergleichbare Leistung und Ausstattung bei deutlich geringeren Betriebskosten. Der Gemeinderat hat die Maßnahme am 19.05.2026 einstimmig beschlossen. Die Finanzierung soll vollständig über das Bundes-Sonderprogramm LuKIFG erfolgen.
Meldung vom 03. September 2026 Herstellung einer kommunalen Notstrominfrastruktur für den Katastrophenschutz in der Stadthalle und der Mehrzweckhalle Lautern Vor dem Hintergrund der allgemeinen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz hat die Stadt Heubach ein Konzept zur Sicherung der Energieversorgung im Katastrophenfall entwickelt. Ziel ist es, die Energieversorgung in kommunalen Notunterkünften für die Bevölkerung auch in Krisensituationen zu gewährleisten und die Resilienz der städtischen Infrastruktur weiter zu stärken. Dazu sollen die Stadthalle in Heubach und die Mehrzweckhalle Lautern mit einer entsprechenden Notstrominfrastruktur ausgestattet werden. Mit dieser Maßnahme können beide Gebäude im Falle eines länger andauernden vollständigen Stromausfalls autark mit Energie versorgt und als wichtige Anlaufstellen beziehungsweise Notunterkünfte für die Bevölkerung genutzt werden. Bürgermeister Dr. Joy Alemazung unterstreicht die Bedeutung der Investition: „Katastrophenschutz bedeutet, heute Vorsorge für Situationen zu treffen, von denen wir hoffen, dass sie niemals eintreten. Als Stadt tragen wir Verantwortung dafür, auch in einer Krise handlungsfähig zu bleiben und unserer Bevölkerung verlässliche Anlaufstellen bieten zu können. Mit der Notstromversorgung unserer Stadthalle und der Mehrzweckhalle Lautern stärken wir deshalb ganz konkret die Sicherheit und Krisenfestigkeit Heubachs.“ Die Maßnahme wurde im Bauausschuss am 22.07.2026 einstimmig beschlossen. Die Finanzierung soll in vollem Umfang über Mittel aus dem Sonderprogramm LuKIFG des Bundes erfolgen.