Energiegenossenschaft Rosenstein - Antworten auf häufig gestellt Fragen
Warum sollte ich mein Geld in die Energiegenossenschaft investieren?
Weil Sie damit einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten und gleichzeitig langfristig gesehen eine Rendite erzielen. Außerdem ermöglicht Ihnen die Mitgliedschaft, sich aktiv an der Gestaltung der Energiewende vor Ort zu beteiligen. Sie können jederzeit Projektvorschläge einbringen und durch Ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung Projekte mitgestalten.
Was ist der Gegenstand der Genossenschaft?
Gegenstand der Genossenschaft ist die Initiierung von Projekten zu Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung Erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region.
Wo wird die Genossenschaft aktiv?
Sitz der Genossenschaft ist Heubach. Die Genossenschaft soll aber im gesamten Rosensteinbereich aktiv werden.
Wer kann mitmachen?
Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben, die ihren Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (Heubach, Mögglingen, Böbingen, Bartholomä und Heuchlingen) haben. Durch Beschluss des Vorstands können auch natürliche Personen außerhalb der Gemeinden die Mitgliedschaft erwerben.
Was kostet das?
Ein Geschäftsanteil beträgt 100 Euro, das heißt ab 100 Euro kann man bereits mitmachen.
Gibt es ein "Eintrittsgeld"?
Manche Genossenschaften verlangen ein "Eintrittsgeld". Die Energiegenossenschaft Rosenstein nicht. Ihr finanzieller Beitrag entspricht zu 100 % dem eingezahlten Betrag Ihres Geschäftsguthabens.
Mit wie vielen Geschäftsanteilen kann ich mich beteiligen?
Sie können sich mit maximal 10.000 Euro (100 Geschäftsanteilen) beteiligen. Bei größeren Summen muss der Vorstand entscheiden.
Wer entscheidet in der Genossenschaft?
Die Organe der Genossenschaft sind die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Bei der Genossenschaft hat jedes Mitglied auf der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Anteile es hält. Damit entscheiden die Mitglieder über die Entwicklung und das Geschäft der Genossenschaft.
Zwischen den Generalversammlungen entscheidet der Aufsichtsrat und der Vorstand über bestimmte Gegenstände. Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt und der Vorstand vom Aufsichtsrat.
Wer ist im Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Rosenstein?
In den Aufsichtsrat wurden bei der Gründungsversammlung Vertreter des Gemeinderates der Stadt Heubach und der Raiffeisenbank Rosenstein gewählt. Dies sind:
Herr Roland Hegele, Herr Erich Blum, Herr Thomas Abele, Herr Prof. Dr. Georg Kleiser, Herr Werner Dodell, Herr Hermann Schmid
Aus seiner Mitte hat der Aufsichtsrat Herrn Prof. Dr. Georg Kleiser zum Vorsitzenden und Herrn Thomas Abele zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Wer ist im Vorstand?
Der Aufsichtsrat hat den Bürgermeister der Stadt Heubach und Herrn Matthias Hillenbrand, (Vorstand der Raiffeisenbank Rosenstein eG) Dipl.-Bankbetriebswirt als Vorstände gewählt.
Werden die Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes für ihre Tätigkeit bezahlt?
Nein. Alle Mitglieder der Organe der Genossenschaft sind ehrenamtlich tätig.
Welche Projekte werden realisiert?
Fünf Projekte sind bereits umgesetzt. Dies sind die Photovoltaikanlagen auf der Hauptstelle der Raiffeisenbank Rosenstein (28.08 kWp), auf der Dorfschenke in Buch (13,72 kWp), auf dem Hochbehälter Ried (27,5 kWp), auf einem Hangar am Flugplatz (92 kWp) und auf einem Gebäude der Städtischen Wohnbau Gesellschaft in den Schlossgärten.
Für die Zukunft werden entsprechend den verkauften Geschäftsanteilen, weitere Anlagen gebaut. Wir wollen den Anteil der Erneuerbaren Energien tatsächlich steigern und nicht nur Altanlagen umschichten. Entsprechend unserer Satzung sind auch Projekte in anderen Bereichen Erneuerbarer Energien oder im Bereich der Energieeinsparung möglich. Wie die weiteren Projekte konkret aussehen, werden die Mitglieder entscheiden.
Welche Rendite ist zu erwarten?
Dies ist schwer zu sagen. Letztendlich entscheiden darüber die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung. Wir streben eine Rendite an, die mindestens den Inflationsausgleich darstellt. Im Vordergrund steht der Klimaschutz und die Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien.
Kann ich meinen Geschäftsanteil wieder zurückbekommen?
Ja. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren schriftlich kündigen.
Hafte ich mit meinem privaten Vermögen für Fehler oder Schulden der Genossenschaft?
Nein. Ihre Haftung ist nach erfolgter Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister lediglich auf den Geschäftsanteil begrenzt.
Was muss ich konkret tun, um Mitglied zu werden?
Eine Beitrittserklärung unterzeichnen. Diese gibt es hier zum Download, bei der Stadtverwaltung Heubach und der Raiffeisenbank Rosenstein.