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Breitbandausbau "Graue Flecken" - Förderung

Die Stadt Heubach plant im Zuge des geförderten Breitbandausbaus „Graue Flecken“ die Erschließung der unterversorgten Adressen im Stadtgebiet. Dabei sollen alle Häuser, deren aktuelle mögliche Versorgung unter 100 Mbit/s liegt, mit einem Glasfaseranschluss ausgebaut werden. Die aktuelle Versorgungslage wurde über ein Markterkundungsverfahren festgestellt. Dabei ist eine Unterversorgung im Bereich Beuren und in großen Teilen in Lautern ausgemacht worden. Die betroffenen Adressen wurden bereits in einem Schreiben über den anstehenden Ausbau informiert.
Gefördert wird der Glasfaserausbau vom Bund und Land mit bis zu 90% der Nettokosten.
Weitere Informationen zum geförderten Breitbandausbau finden Sie auf der Homepage des Projektträgers: Gigabit Projektträger (gigabit-projekttraeger.de)
 
Ziel
Es sollen die aktuell rund 350 unterversorgten Haushalte im Stadtgebiet der Stadt Heubach mittels Glasfaser erschlossen werden. Die Erschließung erfolgt mittels FTTB (=fibre to the building). Demnach wird Glasfaser bis in das Gebäude verlegt. Die zukünftig mögliche Versorgung der betroffenen Adressen soll bei bis zu 1.000 Mbit/s im Download liegen.
 
Projektfortschritt
Die betroffenen Adressen wurden bereits im September 2023 angeschrieben. Ebenso hat im September 2023 eine Bürgerinfoveranstaltung zum anstehenden Glasfaserausbau stattgefunden.
Aktuell befindet sich das Projekt in der Ausführungsplanung. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 16.04. soll der Ausschreibungsbeschluss gefasst werden.
Geplanter Baustart ist im Juni 2024. Die Tiefbauarbeiten sowie der Kabeleinzug sollen bis 2026 erfolgen. Danach ist eine Inbetriebnahme der Glasfaserleitungen durch den Netzbetreiber möglich.

Abgrenzungsplan

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO²-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO²-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO²-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO²-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO²-bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 23.09.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Häffner, Tel. Nr. 07173-18131, E-Mail: heidi.haeffner@heubach.de  um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Heubach, den 16.07.2024
 

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