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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 Meldung vom 11. Juni 2024

Das Ergebnis der Wahl finden Sie hier. (48,9 KiB)

Kunstschaufenster in Heubach zeigt „Bunte Vielfalt in Aquarell“ von der Malgruppe Buch Meldung vom 03. Juni 2024

Das Kunstschaufenster in der ehemaligen Metzgerei Schurr in der Hauptstraße 60 wurde umgestaltet. Ausgestellt werden Werke der Malgruppe Buch. Die Gruppe zeigt eine kleine Auswahl von Aquarellbildern aus ihrer sehr erfolgreichen Jahresausstellung 2024 „Bunte Vielfalt in Aquarell“. Die Malgruppe wurde 2006 gegründet und konnte schon oft durch verschiedene Ausstellungen ihre Kunstwerke präsentieren, z.B. durch die jährlichen Ausstellungen in Buch oder in der Silberwarenfabrik Heubach im Jahre 2023. Die Malerinnen und Maler treffen sich wöchentlich in der Dorfschenke Buch zum gemeinsamen kreativen und geselligen Miteinander und bringen ihre künstlerischen Ideen und ihr Können zu Papier. Momentan widmet sich die Gruppe dem Aquarell. Der Reiz der Aquarellmalerei beruht auf einer Vielzahl von Ausdrucksmöglichkeiten: duftig leicht und transparent oder doch kräftig leuchtende Farbspiele – es gibt kein Richtig oder Falsch. Begleitet und unterstützt wird die Gruppe dabei durch Dozentin Ute Haag aus Göggingen Die Aussteller im Kunstschaufenster sind: Hanne Schmid, Birgit Sindlinger, Brigitte Waltschek, Anne Beißwanger, Heidi Disam, Walter Binder, Sandra Fischer, Ingrid Mayer, Dagmar Krauss und Franca Spieth. Die Ausstellung kann bis 22. Juli 2024 besichtigt werden. Interessierte Künstlerinnen und Künstler können sich an das Kulturnetz Heubach Telefon 07173 / 91431 250 oder kulturnetz@heubach.de wenden.

Neueinteilung der Wahlbezirke – Kontrollieren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung Meldung vom 14. Mai 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir möchten Sie darüber informieren, dass es bei den kommenden Wahlen ein zusätzliches Wahllokal geben wird. Damit stehen Ihnen nun insgesamt sieben Wahllokale im Gemeindegebiet zur Verfügung. Bitte überprüfen Sie daher sorgfältig, ob sich eine Änderung Ihres Wahlbezirks/Wahllokals ergeben hat. Alle relevanten Informationen finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung für die bevorstehenden Wahlen am 09.06.2024. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter buergerbuero@heubach.de oder schauen Sie auf unsere Homepage unter dem Reiter Politik – Wahlen vorbei. Freundliche Grüße Ihr Wahlamt 

Kulturzeit in Heubach! Meldung vom 23. Februar 2024

In den Monaten März bis August 2024 finden in Heubach zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt. Durch das vielfältige und abwechslungsreiche Programm ist sichergestellt, dass für jeden Kulturliebhaber etwas dabei ist! Damit der Überblick über die zahlreichen Veranstaltungen nicht verloren geht, startet die Stadt Heubach in diesen Tagen mit der sechszehnten Auflage des Kulturkalenders „Zeit für Kultur“ für den Zeitraum März bis August 2024. Die Flyer werden in Heubach und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein verteilt und zusätzlich in Geschäften ausgelegt. Details zu den Veranstaltungen finden sich auch unter heubach.de und in den Ankündigungen in den Tageszeitungen. Das Heubacher Kulturnetz bedankt sich bei allen Vereinen und Institutionen, die zum Erfolg der Veranstaltungen beitragen! Für Nachfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Dr. Joy Alemazung unter 07173/181-20 gerne zur Verfügung.

Zurückschneiden von Pflanzen, die in den öffentlichen Straßenverkehrsraum hineinragen Meldung vom 27. Juni 2023

 Die derzeitige Witterung begünstigt das Wachstum von Hecken, Bäumen und Pflanzen aller Art.Leider wachsen diese Pflanzen häufig auch in den öffentlichen Verkehrsraum hinein.Bitte beachten Sie, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch entlang von unbefestigten Wegen) das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werden muss.Überall dort, wo dies nicht eingehalten wird, muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden.Bitte kommen Sie als Grundstückseigentümer hier Ihrer Pflicht zum Rückschnitt der Pflanzen nach.Die Stadt behält sich ordnungsrechtliche Schritte vor, wenn Grundstückseigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen.  

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