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Bauen


Sofern Sie Interesse an einem städtischen Bauplatz haben, können Sie sich gerne auf unsere Interessentenliste aufnehmen lassen.
Schicken Sie uns hierzu eine kurze Mail mit folgenden Kontaktdaten (info@heubach.de):
 
1. Name
2. Anschrift
3. Telefon, E-Mail
4. derzeitige Wohnverhältnisse (Eigentum, Miete)
5. Familienstand/ Kinder
6. Beruf
7. geplantes Bauvorhaben

Sanierung der Beleuchtung der Nebenflächen im Hallenbad der Stadt Heubach

Projekt: Hallenbad Stadt HeubachErneuerung der Beleuchtung der Nebenflächen im Hallenbad der Stadt Heubach auf LED.

Förderhinweis (180,6 KiB)

Hinweis Nationale Klimaschutzinitiative (74 KiB)

Projekt: Realschule Heubach
Erneuerung der Beleuchtung in LED in der Realschule Heubach

Förderhinweis (137,4 KiB)

Hinweis Nationale Klimaschutzinitiative (80 KiB)

Bauplatzvergabekriterien der Stadt Heubach

für stadteigene Bauplätze, die für Einfamilien-, Zweifamilien- oder Doppelhäuser vorgesehen sind

Herr
Eckhard Häffner, Hauptamtsleiter
Rathaus Heubach, 1.OG
Zimmernummer: 16
Tel.: (0 71 73) 181-50
Fax: (0 71 73) 181-49

Vergabeverfahren Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderates der Stadt Heubach werden die Bauplatzvergabekriterien öffentlich bekanntgemacht.Bis zum Ausschreibungsbeginn können sich Interessierte auf eine Interessentenliste bei der Stadtverwaltung eintragen lassen. Sie werden nach Vorliegen aller relevanten Informationen (Bauplatzvergabekriterien, Bebauungsplan, Kaufpreis, Größe der Bauplätze, etc.) über die genaue Vorgehensweise bei der Bauplatzvergabe informiert.Alle Bewerber können sich mit einem von der Stadtverwaltung vorgegebenen Vordruck bewerben. Eine Bewerbung kann maximal acht Bauplätze mit Priorisierung ausweisen. Dieser verbindlichen Bewerbung ist die Finanzierungsbestätigung einer Bank beizufügen. Bei Vorhandensein eines Nahwärmenetzes ist eine Erklärung des Bewerbers erforderlich, dass die Wärmeversorgung über das geplante Nahwärmenetz erfolgt. Der Eingang der Bewerbung wird von der Stadtverwaltung in Textform bestätigt. Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Verfahrensausschluss. Die Bewerber versichern mit der Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.Mit Eingang der Bewerbung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.000,00 € für den Bewerber fällig. Sofern ein Bewerber bei der Vergabe der Bauplätze nicht zum Zuge kommt, wird diese Gebühr zurückerstattet. Bei einem Bauplatzverkauf wird dieser Betrag angerechnet. Wenn ein Bauplatzbewerber nach der Entscheidung des Gemeinderates über die Vergabe der Bauplätze, den angebotenen Bauplatz, für den er zuvor sein Interesse angemeldet hat, nicht annimmt, verbleibt die Bearbeitungsgebühr bei der Stadt Heubach.Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Stadtverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktezahl in eine Reihenfolge geordnet. Dabei erfolgt die Bauplatzzuteilung an die Bewerber mit einer höheren Punktzahl entsprechend der in der Bewerbung aufgeführten Reihenfolge der Bauplatzpriorisierung. Bereits vergebene Bauplätze an Bewerber, die in der Reihenfolge vor dem betreffenden Bewerber kommen, sind dabei zu streichen. Sind alle in der Bewerbung angegebenen Bauplätze bereits an vorrangige Bewerber vergeben, entfällt für diesen Bewerber eine mögliche Bauplatzzuteilung.Nach Zuteilung aller Bauplätze berät und beschließt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend vereinbart die Stadtverwaltung mit den Bewerbern, denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge und anschließender Auflassung der Grundstücksveräußerung. Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bauplätze erfolgt gemäß der nachstehenden Auswahlmatrix und deren System zur Verteilung von Punkten. Der Bewerber mit der höheren Punktzahl erhält entsprechend seiner priorisierten Auswahl einen Bauplatz vor dem Bewerber mit einer niedrigeren Punktzahl.
Link zu den Vergaberichtlinien: Tabelle Vergaberichtlinien für stadteigene Bauplätze (320,3 KiB)


Regelungen in den Kaufverträgen
 Der Inhalt des Grundstückskaufvertrags richtet sich nach den städtischen Musterverträgen. Die Stadt Heubach behält sich vor, die Verträge an eine neue Sachlage, neue Erkenntnisse oder eine veränderte Rechtsprechung anzupassen. Maßgeblich ist der im jeweiligen Einzelfall vereinbarte und notariell beurkundete Vertrag. Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten sich alle Käufer gegenüber der Stadt Heubach zur Übernahme folgender Verpflichtungen: Die Stadt Heubach behält sich das Wiederkaufsrecht am Objekt vor, wenn der Käufer oder dessen Rechtsnachfolger Nicht innerhalb von 4 Jahren ab Kaufvertragsabschluss, frühestens jedoch 4 Jahre nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ein Wohngebäude bezugsfertig erstellt, dass den bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen entspricht; Für den Zeitraum von 5 Jahren ab Bezugsfertigstellung nicht die Hauptwohnung des Gebäudes selbst oder zusammen mit seinem Ehegatten und seinen Kindern bewohnt oder von Personen bewohnen lässt, die mit dem Käufer in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind; Das Baugrundstück vor Bezugsfertigkeit des geplanten Wohngebäudes veräußert; es sei denn die Stadt Heubach genehmigt eine solche Veräußerung ausdrücklich;
 Bei Vorhandensein eines Nahwärmenetzes in dem jeweiligen Baugebiet ist der Anschluss an dieses Nahwärmenetz durch den Käufer Voraussetzung für den Verkauf eines Bauplatzes. Die Übergabe des Baugrundstücks erfolgt mit vollständiger, bedingungsfreier Zahlung des Kaufpreises. Einzelheiten hierzu werden im Kaufvertrag geregelt.

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