Schwimmbäder
Informationen zum Hallenbad:
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns bis zunächt 31.01.2021 bleibt das Hallenbad weiterhin geschlossen.
Sobald das Hallenbad wieder geöffnet wird, gilt Folgendes:
Im Zuge der Corona-Pandemie sind verschiedene Regeln und Vorschriften zu beachten. Aufgrund der Größe des Hallenbades wird die Anzahl der Badegäste auf zehn Personen pro Zeitfenster beschränkt. Die Zeitfenster sind wie folgt: Dienstag
09:00 – 11:00 Uhr - FRAUENSCHWIMMEN
17:30 – 20:00 Uhr - Allgemeiner Badebetrieb
ab 13.10.2020 neu:
16:45 - 18:15 Uhr - Allgemeiner Badebetrieb
18:30 - 20:00 Uhr - Allgemeiner Badebetrieb
Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr – KINDERSCHWIMMEN (Erwachsene nur als Begleitung von Kindern)
17:00 – 20:00 Uhr – Allgemeiner Badebetrieb
Donnerstag
17:00 – 19:00 Uhr – Allgemeiner Badebetrieb
Freitag
16:30 – 18:30 Uhr – Allgemeiner Badebetrieb
19:00 – 21:00 Uhr – Allgemeiner Badebetrieb
ab 16.10.2020 neu:
16:30 - 17:45 Uhr - Allgemeiner Badebetrieb
18:00 - 19:15 Uhr - Allgemeiner Badebetrieb
19:30 - 21:00 Uhr - Allgemeiner Badebetrieb
Samstag
08:00 – 10:30 Uhr – Allgemeiner Badebetrieb
14:00 – 16:00 Uhr – Allgemeiner Badebetrieb
16:30 – 18:00 Uhr – Allgemeiner Badebetrieb
Bitte beachten Sie, dass die Schwimmzeit auf zwei Zeitfenster pro Person und Woche beschränkt ist!
Die Kontaktdaten sind von jedem Badegast zur Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten anzugeben. Um dies, wie auch die maximale Belegungszahl sicherzustellen, ist – wie bereits im Freibad - eine online gestützte Voranmeldung erforderlich. Der Zutritt zum Bad ist ausschließlich mit einer ausgedruckten Online-Reservierung oder der Bestätigung auf dem Handy zulässig. Eine Anmeldung über Handzettel oder per Telefon ist im Hallenbad leider nicht möglich.
Link zur Online-Registrierung: https://hallenbad-heubach.ebusy.de/
Die Hygiene-Regeln gelten selbstverständlich auch im Hallenbad. Aufgrund des hohen Personalaufwandes in Corona-Zeiten können leider beide Bäder nicht parallel betrieben werden, so dass wir das Heubacher Freibad schließen müssen. Letzter Badetag ist Freitag, 18. September 2020. Bürgermeister Brütting dankt dem Bäderpersonal für seinen engagierten Einsatz in schwierigen Zeiten und bittet die Bürgerschaft auch weiterhin um Verständnis für die zahlreichen, gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen. Ergänzung der Haus- und Badeordnung Aufgrund der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Bäder und Saunen (Corona-Verordnung Bäder und Saunen – CoronaVO Bäder und Saunen) vom 25. Juni 2020 wird die Haus- und Badeordnung wie folgt ergänzt:
Personen,
die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen,
dürfen die Einrichtung nicht betreten. Die Reservierung für einen Platz im Hallenbad erfolgt online über unsere Ticketbuchung. Schwimmen dürfen nur Badegäste, die eine gültige Reservierungsbestätigung vorlegen.
Zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, sind folgende Daten vom Badegast zu hinterlegen:
Name und Vorname des Badegastes Adresse des Badegastes Datum sowie Beginn des Besuchs
Diese Daten werden über unsere Ticketbuchung online erfasst und werden vier Wochen nach Erhebung gelöscht. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt. Im Eingangsbereich, bei der Nutzung von Verkehrswegen, im Hallenbad, im Becken sowie in allen anderen Bereichen des Bades muss durchgängig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden. Ansammlungen im Eingangs- und Umkleidenbereich sind untersagt.
Die Toiletten dürfen nur von einem Badegast gleichzeitig benutzt werden.
Die Markierungen des Rundgangs sowie alle anderen Kennzeichnungen der Wege sind zu beachten und einzuhalten.
Kontakte außerhalb der Schwimmbecken sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Es dürfen ausschließlich persönliche Schwimm- und Trainingsutensilien verwendet werden, sofern diese in der Badeordnung zugelassen sind.
Die Duschräume dürfen nur von drei (Herren) bzw. vier (Damen) Personen gleichzeitig genutzt werden.
Bis zum Schwimmbecken ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtend.