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Leistungen

Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten

Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.

Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Zuständige Stelle

für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck beziehungsweise auch bei der Reinigung davon.

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.10.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Deutsch

Kontakt

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Hauptstraße 53
73540 Heubach
Tel.: (0 71 73) 181-0
Fax: (0 71 73) 181-49

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73540 Heubach-Lautern
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Tel.: (0 71 73) 89 41
Fax: (0 71 73) 92 91 00

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Donnerstag
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