Beantragen von Pässen und Ausweisen – neue Bestimmungen ab 01.05.2025

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten treten ab dem 01.05.2025 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft, auf die wir hiermit hinweisen möchten:

Die neue Vorschrift bezieht sich unter anderem auf die Form der einzureichenden Passfotos. Diese können ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form verarbeitet werden.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass aktuelle Passbilder in der herkömmlichen Form für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch bis
Mittwoch, 30.04.2025 vom Bürgerbüro akzeptiert werden. Dies gilt auch für vorläufige Ausweisdokumente.

Ab dem 01.05.2025 gibt es für die Beantragung nachfolgend genannte Möglichkeiten digitale Passfotos erstellen zu lassen:

- Direkt im Foyer vor dem Bürgerbüro - Sobald von der Bundesdruckerei das notwendige Aufnahmegerät an uns ausgeliefert und vor Ort installiert ist –.
Derzeit kann jedoch noch nicht garantiert werden, dass das Gerät bis zum Stichtag ausgeliefert und einsatzbereit ist. Eine Information über die Inbetriebnahme erfolgt von uns zu gegebener Zeit
- In einem zugelassenen Fotostudio
- Bei der Drogeriemarktkette dm

Bei den beiden letztgenannten Möglichkeiten erhalten Sie einen QR-Code ausgehändigt, der vom Bürgerbüro ausgelesen werden kann.

Digitale Passfotos aus eigener Herstellung auf Sticks o.ä. können nicht akzeptiert werden.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen vom Bürgerbüro unter den Rufnummern 07173 / 181-42 / -43 /-47 oder per Email buergerbuero@heubach.de gerne zur Verfügung.
Ihr Bürgerbüro