Bericht aus der Sitzung des Bauausschusses

Der Bauausschuss beriet am Mittwoch, 14.10.2026, unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Joy Alemazung im Heubacher Rathaus über folgende Themen:

TOP 1 - Bauanträge / Bauvoranfragen

Bürgermeister Dr. Joy Alemazung weist einleitend darauf hin, dass ein positiver Entscheid im Bauausschuss nicht bedeutet, dass am nächsten Tag gebaut werden darf. Vielmehr müssen vor dem Baubeginn die schriftliche Baugenehmigung und der Baufreigabeschein von der Baurechtsbehörde vorliegen. Das Einvernehmen des Bauausschusses stelle lediglich einen Schritt auf dem Weg zur Baugenehmigung dar.

TOP 1.1 - Genehmigte BV über die Sommerpause

Die Verwaltung legt die während der Sommerpause erteilten Baugenehmigungen dem Bauausschuss zur Kenntnis vor. Fünf Vorhaben werden kurz vorgestellt: die Errichtung zweier Technikgebäude bei den Regenüberlaufbecken in der Remsstraße und Rosensteinstraße (Lautern), eine Werbeanlage in der Mögglinger Straße 23, die Errichtung eines Pavillons in der Alte Steige 26 sowie die Aufstockung einer Garage zur Erweiterung der Obergeschosswohnung in der Franz-Keller-Straße 1.

TOP 1.2 - BV: Befreiung Fahrrad- und Müllbox - Uhlandstraße 11, 73540 Heubach

In der Uhlandstraße 11 in Heubach soll zwischen einer öffentlichen Verkehrsfläche und dem Wohnhaus eine gemeinsame Box für Fahrräder und Mülltonnen errichtet werden. Seitens der Verwaltung gebe es keine Bedenken, so Bauamtsleiter Winfried Mürdter. Das Einvernehmen wird ohne weitere Nachfragen einstimmig erteilt.

TOP 1.3 - BV: Umbau Betriebsgebäude - Gmünder Straße 30-32, Heubach

Auf dem Grundstück Gmünder Straße 30-32 soll nördlich des Gebäudes eine Trafostation errichtet werden. Im Hofraum kommen eine neue Fluchttreppe sowie weitere Stellplätze hinzu. Der Bauausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und erteilt sein Einvernehmen einstimmig.

TOP 1.4 - Bauturbo: Bauvoranfrage - Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit durch Dachgeschossausbau im Bestand - Banater Straße 10, 73540 Heubach

In der Banater Straße 10 in Heubach soll durch eine weitere, dritte Wohneinheit zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen werden. Die Verwaltung erläutert die rechtliche Ausgangslage und stellt klar, dass laut Bebauungsplan nur zwei Wohneinheiten zulässig sind. Jedoch bliebe in diesem Fall die Gebäudehülle unversehrt und zusätzliche Stellplätze könnten zudem nachgewiesen werden, meint Bauamtsleiter Hr. Mürdter. Er plädiert deshalb dafür, dass Vorhaben im Rahmen des „Bauturbos“ zuzulassen.
Die Ausschussmitglieder wollen allerdings nicht ohne Kenntnis der Nachbarbeteiligung entscheiden und sprechen sich deshalb mehrheitlich dafür aus, die Bauvoranfrage zurückzustellen, bis das Ergebnis der Nachbarbeteiligung vorliegt.

TOP 1.5 - Nutzungsänderung Einzelhandelsgeschäft in Concept Store, Hauptstraße 54, Heubach

In der Hauptstraße 54 soll aus einem bestehenden Einzelhandelsgeschäft (ehemals Radio- und Fernsehtechnik) ein Concept Store mit Kaffeebohnenverkauf, Bistro und Keramikwerkstatt werden. Die geplante Nutzungsänderung ruft bei der Stellplatzpflicht Probleme hervor, wie Bauamtsleiter Winfried Mürdter erläutert. Zunächst wurden auf Grundlage der Landesbauordnung elf Stellplätze gefordert, der Bedarf wurde dann auf sechs reduziert. Der einzige vorhandene Stellplatz müsse zudem erhalten bleiben, so die Verwaltung. Für den Investor ist eine Stellplatzablöse von 20.000€ pro Platz nicht leistbar, die geforderten Stellplätze auf dem Grundstück nicht herstellbar. Im Ausschuss ist man sich einig, dass eine praktikable Lösung gefunden werden müsse und unrealistische Anforderungen nicht zielführend seien. Bürgermeister Hr. Alemazung betont, dass es nicht gerecht wäre, Gewerbe zu verlangen und gleichzeitig bekannte strukturelle Schwierigkeiten unberücksichtigt zu lassen. Sollte sich hieraus ein Präzedenzfall ergeben, sei dies positiv, weil dann auch weitere gewerbliche Nutzungen erleichtert würden. Der Ausschuss verweist bei der Entscheidung über die notwendigen Stellplätze auf den Gemeinderat. Hier wird über die Stellplatzablösung und eine mögliche Neufassung beraten.

Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung für das Vorhaben werden derweil einstimmig erteilt.

TOP 1.6 - BV: Nutzungsänderung Blumenladen in Fahrzeugaufbereitung - Friedrich-Hölderlin-Straße 2, 73540 Heubach

Das Gewächshaus des ehemaligen Blumenladens in der Friedrich-Hölderlin-Straße 2 in Heubach soll zu Räumen für eine Fahrzeugaufbereitung umgenutzt werden. Da es sich in einem Mischgebiet befindet, befürwortet die Verwaltung das Vorhaben. Stadtrat Gerhard Kuhn spricht zu erwartende Geräuschemissionen an. Diese seien laut Stadtbauamt bei den angegebenen Tätigkeiten aber unbedeutend. Das Einvernehmen wird einstimmig bei einer Enthaltung erteilt.

TOP 1.7 - Bauturbo: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Adlerstraße, Flst. 712/23

Auf dem Baugrundstück Flst. Nr. 712/23 in der Adlerstraße in Heubach ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten sowie einer Garage geplant. Die Verwaltung schlägt vor, die Zustimmung unter § 36a BauGB („Bauturbo“) zu erteilen, da schwierige Fragen hinsichtlich Böschung oder Entwässerung im Vorfeld geklärt worden seien. Zudem seien Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden. Der Bauausschuss erteilt seine Zustimmung einstimmig.

TOP 1.8 - BV: Neubau Polizeiposten, Beiswanger Straße, Flst. 957, Heubach

Auf dem Eckgrundstück an der Beiswanger Straße zur Ostlandstraße (ehemaliges Edeka-Areal) soll ein Polizeigebäude errichtet werden. Vorgesehen ist ein zweigeschossiger Bau, dazu eine Doppelgarage und insgesamt fünf Stellplätze. Die Stadträte Thomas Abele und Heinz Pfisterer erklären sich bei diesem Tagesordnungspunkt befangen. Hr. Mürdter betont, dass sich das Vorhaben in die Umgebung mit Feuerwehr, Sozialstation sowie Wohnbebauung einfüge. Stadtrat Gerhard Kuhn enthält sich, da er von Anfang an die Auffassung vertreten habe, die Stadt solle das Polizeigebäude nicht selbst errichten; vielmehr solle die Polizei selbst bauen. Das Einvernehmen wird somit einstimmig bei einer Enthaltung erteilt.

TOP 1.9 - BV: Aufstellung Mobile Heizzentrale als Containeranlage Befristete Baugenehmigung für die Heizperiode 2026/2027 - Böbinger Straße 72

Bauamtsleiter Winfried Mürdter erläutert den Antrag auf eine befristete Aufstellung eines Containers als mobile Heizzentrale für die Wintersaison 2026/27 in der Böbinger Straße 72. So sollen Spitzenlasten in den Wintermonaten abgedeckt werden. Es handele sich dabei um eine Übergangslösung, da die Gemeinde Böbingen und die Stadt Heubach an einem Bebauungsplan arbeiteten, um geordnete Verhältnisse zu schaffen und weitere Flächen für Blockheizkraftwerke auszuweisen. Das Einvernehmen wird vom Bauausschuss einstimmig erteilt.

TOP 2 - Bekanntgaben, Sonstiges

Matthias Kolb, stellvertretender Bauamtsleiter, berichtet über ein eingegangenes Angebot der EnBW zur Verbesserung der Beleuchtung im Bereich Beiswanger Straße/Bargauer Straße, wo zwischen bestehenden Leuchten eine Dunkelstrecke bestehe. Nach einer Ortsbesichtigung werde eine Lösung mit drei Maststandorten und der Versorgung über ein Freiluftkabel favorisiert; diese sei mit Gesamtkosten von rund 12.000 Euro verbunden. Die Ausschussmitglieder befürworten das Vorgehen und betonen unter anderem die Dringlichkeit wegen fehlender Gehwege. Die Umsetzung wird einstimmig beschlossen.

Stadtrat Markus Bretzler erkundigt sich nach den Sanierungsarbeiten am Philosophenweg. Hr. Kolb informiert, dass die Gewässerarbeiten in den letzten Zügen seien. Dann würden die Arbeiten am Weg folgen. Hr. Kolb geht davon aus, dass die Maßnahmen bis zur letzten Oktoberwoche fertiggestellt werden.

(Erstellt am 20. Oktober 2026)