Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist am 20.10.2026 unter Leitung von Bürgermeister Dr. Joy Alemazung in der Heubacher Stadthalle zusammengekommen.

TOP 1 - Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger

In die Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger werden keine Themen eingebracht.

TOP 2 - Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Bürgermeister teilt keine Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen mit.

TOP 3 - Masterplan- Klimaneutralität

Klimaneutralität bis 2040 erreichen – wie das gehen kann, darauf gibt der Masterplan Klimaneutralität erste Antworten mit einem Überblick über den aktuellen Stand, Entwicklungsmöglichkeiten sowie erforderliche Maßnahmen. Für Bürgermeister Dr. Joy Alemazung ist klar, dass Klimaschutz nicht isoliert betrachtet werden dürfe, sondern ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und sozial verantwortbar sein müsse.Die Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb, kurz GEO, hat dafür die kommunale Wärmeplanung um den Strom- und Verkehrssektor erweitert. Mögliche Szenarien mit einer unterschiedlichen Rolle von Wasserstoff, Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen für Bürger und Kommune werden erläutert. Es besteht Einigkeit, dass der Masterplan Prioritäten aufzeigen und künftige Entscheidungen fundieren soll. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 4 - Sanierung RÜB 8 – Vorstellung der Vorentwurfsplanung sowie Vergabe der Ingenieurleistungen für Retentionsbodenfilter und Modernisierung des bestehenden RÜB

Das Regenüberlaufbecken 8 am Schlierbach muss dringend saniert werden. Bürgermeister Hr. Alemazung stellt fest, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das bestehende Becken seit 2021 ausgelaufen und der Schlierbach bereits belastet sei. Die Stadt müsse handeln und schlage deshalb eine Modernisierung des bestehenden Beckens und den Bau eines Retentionsbodenfilters vor. Wolfgang Bartsch vom Ingenieurbüro Bartsch erläutert die geplanten technischen Maßnahmen ausführlich. Als grobe Kostenschätzung werden 2,2 Millionen Euro genannt. Ein optionales Dauerstaubecken könnte laut Hr. Bartsch außerdem für 270.000 Euro realisiert werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgestellte Planung weiterzuverfolgen und weitere Ingenieurleistungen zu beauftragen.

TOP 5 - Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallen- bzw. Freibad wie auch Anpassung der Entgeltordnung für die städtischen Bäder

Bei der Diskussion über die Neufassung der Haus- und Badeordnung für das Hallen- bzw. Freibad sowie Anpassungen der Entgeltordnung steht der Spagat zwischen finanzieller Tragfähigkeit bei gleichzeitig attraktiven Angeboten für Familien im Mittelpunkt. Das Gremium tauscht sich unter anderem ausführlich über die Höhe der Einzelpreise, Montag als verbindlicher Freibad-Ruhetag sowie die jährliche frühere Schließung des Hallenbads aus. Letztlich folgt das Gremium mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung und stimmt der Erhöhung des Einzeleintritts im Hallenbad von 4,00 auf 4,50 Euro für Erwachsene und von 2,00 auf 2,50 Euro für Kinder/Jugendliche zu. Einstimmig wird zudem beschlossen, dass das Hallenbad künftig bereits zum 31. Mai des jeweiligen Jahres schließt – dafür wird im zweiwöchigen Rhythmus sonntags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

TOP 6 - Anpassung der Entgeltordnung für Veranstaltungsausstattungen  

Die Preisangabenverordnung ruft eine Anpassung in der Entgeltordnung für Veranstaltungsausstattungen hervor. Die Bruttobeträge blieben unverändert, müssten nun aber für den Endverbraucher ersichtlich sein, erklärt Hauptamtsleiter Hr. Häffner. Die bislang verwendeten Zusätze „netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer“ würden daher durch Bruttobeträge ersetzt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig ein Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung ab 1. Januar 2027.

TOP 7 - Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen zur Stellplatzablösung

Mit einer Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen zur Stellplatzablösung will die Verwaltung die Entwicklung der Innenstadt weiter vorantreiben. Bürgermeister Hr. Alemazung und Matthias Kolb, stellvertretender Leiter vom Bauamt, erklären, dass bei Bauvorhaben grundsätzlich die gesetzlich erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden müssten. Sei dies nicht möglich, könne eine Ablösung erfolgen. Der dafür fällige Betrag soll nun von bisher 15.000 auf 20.000 Euro je Stellplatz angehoben werden. Für den Bereich der Hauptstraße soll eine Sonderregelung gelten, damit Geschäftsideen nicht an „unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen“ scheitern, so Hr. Alemazung.
Bürgermeister Dr. Alemazung erläutert weiter, dass es ihm ein wichtiges Anliegen sei, die Ansiedlung und Entwicklung von Gewerbebetrieben in der Innenstadt zu fördern und zusätzliche finanzielle Hürden möglichst zu vermeiden. Sein ursprünglicher Vorschlag sei deshalb gewesen, bei entsprechenden gewerblichen Nutzungen vollständig auf Stellplatzablösebeträge zu verzichten. Da die rechtliche Umsetzbarkeit dieses Vorschlags zunächst als schwierig eingeschätzt worden sei, habe die Verwaltung alternativ einen deutlich reduzierten Ablösebetrag von 1.000 Euro vorgeschlagen.
Für Stadtrat Thomas Abele soll das Ziel ein vollständiger Verzicht auf Stellplatzablösebeträge für die betreffenden gewerblichen Nutzungen sein. Er verweist darauf, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine entsprechende Regelung praktiziere. Hr. Abele regt an, die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Rahmen einer Stellplatzsatzung, nochmals zu prüfen. Bürgermeister Dr. Alemazung begrüßt diesen Hinweis, da er seinem ursprünglichen Anliegen entspricht, und spricht sich dafür aus, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erneut zu untersuchen.

Der Gemeinderat unterstützt dieses Vorgehen und beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines rechtssicheren vollständigen Verzichts auf Stellplatzablösebeträge für die betreffenden gewerblichen Nutzungen zu prüfen und dem Gemeinderat anschließend einen überarbeiteten Beschlussvorschlag vorzulegen.

TOP 8 - Ertüchtigung Sekundärseite Heizungsnetz Schulzentrum, Adlerstraße

Das Schulzentrum wird schrittweise in das Nahwärmenetz der Firma GEO eingebunden. Das Gremium ist hinsichtlich des zweiten Bauabschnitts, der die Realschule als zentralen Punkt des Heizungsnetztes betrifft, da über dortige Anlagen weitere Gebäude wie Schiller- und Mörikeschule mit Wärme versorgt werden, über Änderungen informiert worden. So thematisiert Jannik Kett von der GEO die geänderte Förderkulisse, Kostenentwicklung (Gesamtkosten 1,3 Mio. Euro; Förderung 735.000 Euro; Eigenanteil Stadt 565.000 Euro) und Projektstruktur. Baubeginn soll im Mai 2027 sein. Für Bürgermeister Joy Alemazung ist die Umstellung auf das Nahwärmenetz ein wichtiger Schritt, um öffentliche Gebäude langfristig wirtschaftlicher und klimafreundlicher mit Wärme zu versorgen. Der Gemeinderat teilt diese Auffassung und erteilt seine Zustimmung einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 9 - Bekanntgaben, Sonstiges

Weitere Gesprächsthemen sind nicht aufgegriffen worden.

(Erstellt am 03. November 2026)