Änderungen im Landesgaststättengesetz - Wichtige Information für Vereine und Veranstalter
Mit der Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes zum 01.01.2026 wurde das Gaststättenrecht in Baden-Württemberg umfassend reformiert. Die Reform brachte wichtige Änderungen mit sich, die sowohl für Gaststättenbetreiber als auch für Vereine von großer Bedeutung sind.
Abschaffung der bisherigen Gestattungen für Veranstaltungen
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung der bisherigen Gestattungen für Veranstaltungen. Diese wurde durch ein transparentes und bürgerfreundliches Anzeigeverfahren ersetzt. Das bedeutet eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und reduziert den bürokratischen Aufwand für Gastgewerbetreibende und Vereine.
Für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten, wie Feste und andere Veranstaltungen mit Ausschank alkoholischen Getränken ist nun nur noch eine reine „Anzeige“ bei der zuständigen Gemeindeverwaltung notwendig. Dieses Verfahren ermöglicht es Veranstaltern Ihre Veranstaltungen auf eine einfache und unkomplizierte Weise bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung (elektronisch) in Textform anzuzeigen.
Folgende Informationen müssen vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn im Rahmen der Anzeige angegeben werden:
- Art / Bezeichnung der Veranstaltung
- Name des Veranstalters und des Verantwortlichen (inkl. Kontaktdaten)
- Ladungsfähige Adresse des Veranstalters
- Ort und Zeit des besonderen Anlasses
Die Anzeige der Veranstaltung muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Die Einhaltung dieser Frist ist notwendig, damit die zuständigen Fachbehörden ggf. auf die Anzeige noch reagieren können.
Das Formular für die Anzeige vorübergehender gastgewerblicher Tätigkeiten finden Sie hier. (PDF,297 KB) Dieses Formular ermöglicht es allen beteiligten Stellen, die notwendigen Informationen zeitnah zu erhalten. Bi
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung oder der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein – Gaststättenbehörde.
