Pachtzins fällig

Am 01.10.2026 wird der Pachtzins für landwirtschaftliche Grundstücke, Kleingärten etc. zur Zahlung fällig.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten. Die Höhe des Pachtzinses kann dem jeweiligen Pachtvertrag entnommen werden.

Die Überweisungen sind – sofern kein Dauerauftrag/keine Einzugsermächtigung vorliegt – zu richten an:
Stadtkasse Heubach,
Kreissparkasse Ostalb,
IBAN: DE39614500500440800554, BIC: OASPDE6AXXX, oder
Raiba Rosenstein,
IBAN: DE57613617220070388008, BIC: GENODES1HEU.
 
Stadtverwaltung Heubach

(Erstellt am 21. September 2026)