Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats

Die Gemeinderatssitzung hat am Dienstag, den 24.03.2026, in der Heubacher Stadthalle unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Joy Alemazung stattgefunden. 
Vorab beantragt der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt 6, Änderung der Friedhofsgebührensatzung mit Neukalkulation der Gebühren, zurückzustellen. Hier bestehe noch weiterer Klärungs- und Informationsbedarf, sodass eine fundierte Beratung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig.

TOP 1 - Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger


In der Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger wurden verschiedene Anliegen vorgetragen. Diese betrafen unter anderem die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen, geplante Veränderungen im Betreuungsangebot sowie die Entwicklung der Essenspreise. Zudem wurden Fragen zur Gestaltung einer Erholungsfläche am Philosophenweg und zum Stand der Heizungsarbeiten im Schulzentrum gestellt. Die Verwaltung nahm zu den Punkten Stellung und sagte teilweise weitere Informationen zu.

TOP 2 - Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung sind laut Hr. Alemazung keine Beschlüsse bekanntzugeben.
 

TOP 3 - Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Oberstadt": Beschluss der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Der Bürgermeister führt in das Thema ein und betont, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Oberstadt“ ein zentraler Bestandteil der Stadtentwicklungs- und Nachhaltigkeitskonzeption 2040 ist. Mit dieser Maßnahme werde ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Innenstadt vollzogen. Er dankt der Landsiedlung Baden-Württemberg (LSBW) für die sehr gute Unterstützung und Zusammenarbeit und übergibt dann das Wort an Steffen Moninger von der LSBW.
Hr. Moninger berichtet, dass die Stadt Heubach mit dem Erneuerungsgebiet „Oberstadt“ in das Städtebauförderprogramm von Bund und Land aufgenommen wurde und mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet wird. Die Landsiedlung hat die Antragsunterlagen erarbeitet und will nun, so Moninger, schnellstmöglich mit den Vorbereitenden Untersuchungen beginnen. Dabei wird unter anderem das Sanierungsgebiet festgelegt sowie betroffene Eigentümer und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Hr. Moninger betont, dass noch gegen Ende dieses Jahres ein Beschluss zur Festlegung der Gebietskulisse gefasst werden soll.
Der Gemeinderat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen einstimmig.

TOP 4 - Einführung "Virtuelles Amt" für den Bürgerservice - Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Bürgermeister Joy Alemazung erläutert, dass die Verwaltung mit der Einführung eines „Virtuellen Amtes“ den Bürgerservice weiter modernisieren und digital besser zugänglich machen möchte. Die Digitalisierung der Stadtverwaltung sei als zentrales Handlungsfeld in der Stadtentwicklungs- und Nachhaltigkeitskonzeption 2040 der Stadt Heubach verankert. Dieser eingeschlagene Weg solle nun konsequent und schrittweise weiterverfolgt werden. Gegenstand der Beratung ist die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Im Anschluss stellt Anke Haas, Leiterin des Ordnungs- und Sozialamts, das Konzept sowie die Hintergründe im Detail vor.
Beim „Virtuelle Amt“ handelt es sich um eine digitale Serviceplattform, über die Verwaltungsleistungen ortsunabhängig und online erbracht werden können, so Fr. Haas. Ein entsprechendes Förderprogramm des Landes ist bis zum 31. März 2026 verlängert worden und Fr. Haas weist auf die Vorteile einer Einführung sowohl für Bürger (u. a. Zeitersparnis, flexible Termine) als auch für die Verwaltung (u. a. Homeoffice, effizientere Abläufe) hin. Dafür fallen einmalige Kosten für die technische Einrichtung sowie laufende Kosten für Betrieb und Wartung an. Fr. Haas betont, dass durch die Förderung die Einführungskosten für Heubach um bis zu 50 Prozent sinken.
Stadtrat Thomas Abele begrüßt den Weg, merkt aber auch an, dass die erste Hürde, um das Angebot zu nutzen, die Auffindbarkeit der Dienstleistungen auf der Homepage ist. Hier könne nachgebessert werden. Bürgermeister Hr. Alemazung stimmt zu, dass die Homepage bürgerfreundlich angepasst werden muss.
Für Stadtrat Frank Schührer ist es wichtig, hervorzuheben, dass es sich beim „Virtuellen Amt“ um ein zusätzliches Angebot handelt und nicht um einen Ersatz. Man könne weiterhin aufs Rathaus gehen, um Behördengänge zu erledigen. Fr. Haas bestätigt das und unterstreicht, dass der analoge Service nicht wegfallen soll.
Der Gemeinderat beschließt die Einführung des „Virtuellen Amts“ einstimmig und stimmt somit auch den außerplanmäßigen Kosten von einmalig ca. 8500€ sowie jährlich ca. 6400€ für mindestens vier Jahre zu.

TOP 5 - Freiwillige Feuerwehr Heubach - Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Heubach und seines Stellvertreters

Am 28. Februar 2026 hat die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heubach mit den Abteilungen Heubach und Lautern stattgefunden. Hr. Stephan Kuhn wurde dabei zum Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heubach, Abteilung Heubach, gewählt. Und Hr. Jörg Feller zu seinem Stellvertreter. Anke Haas, Leiterin des Ordnungs- und Sozialamts, bittet den Gemeinderat, die Wahl zu bestätigen. Das Gremium stimmt einstimmig zu.

TOP 6 - Änderung der Friedhofsgebührensatzung mit Neukalkulation der Gebühren

zurückgestellt

TOP 7 - Gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB für Vorhaben nach dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) – Zuständigkeitsregelung

Bauamtsleiter Winfried Mürdter umreißt kurz das Thema „Bauturbo“ und die neuen Abweichungs- sowie Befreiungsinstrumente. Sollen sie angewendet werden, muss die Gemeinde ausdrücklich zustimmen. Kern des Beschlusses ist es nun, zu regeln, in welchen Fällen der Bauausschuss oder der Gemeinderat zuständig ist.
Hr. Mürdter betont, dass die vorgeschlagene Zuständigkeitsverteilung eine zügige Bearbeitung durch den Bauausschuss ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Tragweite weiterhin dem Gemeinderat vorbehalten bleiben. Letzterer ist für Abweichungen nach §246e BauGB zuständig und kann, wie bereits aufgeführt, bei Vorhaben von besonderer Tragweite entscheiden. Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie Abweichungen nach § 34 Abs. 3b BauGB werden im Bauausschuss besprochen.
Stadtrat Philipp Woditsch fragt, warum selbstständige Wohnbauvorhaben in Gewerbe- und Industriegebieten vom „Bauturbo“ grundsätzlich ausgeschlossen sind. Hr. Mürdter berichtet, dass es sich hierbei um eine eigene Regelung der Stadt handelt, um Konflikte zu vermeiden.
Der Gemeinderat beschließt die Zuständigkeitsverteilung einstimmig.

TOP 8 - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Heubach

Felix Schumacher, stellvertretender Hauptamtsleiter, weist darauf hin, dass die Umsetzung der geplanten Zuständigkeitsverteilung beim „Bauturbo“ (siehe TOP 7) eine Anpassung der Hauptsatzung bedarf, da Zuständigkeiten des Gemeinderats an den Bauausschuss übertragen werden. Die Änderungen werden als Nummer 2.1.6 innerhalb des §9 Abs. 2 in die Hauptsatzung aufgenommen.
Das Gremium beschließt die Änderung der Hauptsatzung einstimmig.

TOP 9 - Essensangebot in den städt. Kindertagesstätten; hier: Festlegung des Verkaufspreises

Das Pflegewohnhaus „Haus Kielwein“, das die städtischen Kindertagesstätten mit Mittagessen beliefert, will zum 01. April die Bezugspreise aufgrund gestiegener Lebensmittel- und Personalkosten erhöhen. Herr Häffner, Leiter des Hauptamts, informiert, dass das für die Gebühren im Triumphini und Eltern-Kind-Zentrum (EKZ) eine Steigerung von 40ct auf 4,40€ bedeutet und im Kinderhaus eine Steigerung von 40ct auf 4,80€ bevorsteht. Letzteres bezieht ein Mittagsmenü inklusive Dessert, daher der Preisunterschied.
Die Stadträte äußern ihr Unverständnis darüber, da beispielsweise die Mehrwertsteuer in der Gastronomie für Speisen gesenkt wurde und die Erhöhung sowohl die Eltern als auch die Kommune trifft. Laut Hr. Häffner schießt die Stadt schon jetzt jährlich ca. 56.000€ zu, um die Bezugspreise für Eltern moderat zu halten. In der Diskussion einigt sich der Gemeinderat mit der Verwaltung darauf, vorerst keinen Beschluss zu fassen, sondern mit dem „Haus Kielwein“ erneut ins Gespräch zu gehen, parallel dazu noch einmal Alternativen, wie einen anderen Caterer, zu prüfen und das Thema im Juni/Juli wieder zu beraten.

TOP 10 - Neukonzeption der Angebote im Kindergartenbereich der Stadt Heubach

Bürgermeister Dr. Joy Alemazung betont, dass die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung ein zentrales Zukunftsthema Heubachs ist. Mit der Neukonzeption reagiere die Stadt nun auf veränderte Bedarfe und Anforderungen. In der Folge umreißt Hauptamtsleiter Eckhard Häffner noch einmal die bevorstehenden Änderungen: Von drei städtischen Einrichtungen, die eine Ganztagsbetreuung anbieten, wird dieses Angebot perspektivisch in der Kinderwelt Triumphini zentriert. Hr. Häffner verspricht sich davon unter anderem eine erhöhte Verlässlichkeit der Nachmittagsbetreuung sowie in Zeiten des Fachkräftemangels einen wirtschaftlicheren Personaleinsatz.
Für Hr. Häffner ist klar, dass die Kinderwelt Triumphini mit einer besonderen Personaldecke ausgestattet sein muss, um die Ganztagesbetreuung zu gewährleisten. Die Konsequenzen des Vorschlags sind: Im Eltern-Kind-Zentrum werden ab 2026/27 nur noch zwei Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten angeboten. Im Kinderhaus wird die Reduzierung der Ganztages-Gruppen über drei Jahre bis 2029/30 stattfinden. Kinder, deren gewählte Betreuungsform in der Einrichtung gegebenenfalls nicht mehr angeboten wird, müssen wechseln.
Die Stadträte Joshua Kuhn, Albert Fischer und Martin Kelbaß begrüßen die Neukonzeption, um das Qualitätsniveau der Betreuung beizubehalten und Notbesetzungen zu reduzieren. Stadtrat Matthias Leichter fordert die Verwaltung auf, mit den Eltern ins Gespräch zu gehen und nicht nur per Brief zu kommunizieren. Hr. Häffner berichtet, dass er mit den betroffenen Eltern im EKZ startet und dort Gespräche führen wird.
Stadtrat Heinz Pfisterer spricht von einem „einschneidenden“ Vorhaben. Stadtrat Gerhard Kuhn meint jedoch, dass, wenn die Stadt die Qualität der Betreuung nicht gewährleisten kann, letztlich alle Kinder darunter leiden. Deshalb sei die Zielrichtung richtig, hier Sicherheit herzustellen.
Der Gemeinderat beschließt den Beschlussvorschlag mehrheitlich bei einer Gegenstimme sowie einer Enthaltung.

TOP 11 - Gestaltung einer Erholungsfläche am Philosophenweg

Bürgermeister Hr. Alemazung betont, dass er dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die auf einem städtischen Wiesengrundstück am Philosophenweg eine Erholungsfläche gestalten möchten, ausdrücklich positiv gegenübersteht. Bürgerschaftliches Engagement sei ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Kommune und entspreche dem Leitgedanken, der eigenen Gemeinde etwas zurückzugeben. Solche Initiativen sollten ermutigt und unterstützt und nicht im Ansatz unterbunden werden. Gleichzeitig stellt der Bürgermeister klar, dass es sich um eine Initiative aus der Bürgerschaft handelt, deren Umsetzung und Pflege dauerhaft in deren Verantwortung liegen muss. Eine Übertragung auf die Stadt oder den Bauhof sei nicht vorgesehen. Andernfalls müsste die Entscheidung entsprechend überprüft werden. Zur Unterstützung des Vorhabens stellt die Stadt finanzielle Mittel in Höhe von 3000 bis 5000 Euro in Aussicht.
Für Stadtrat Gerhard Kuhn stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Natur eine Aufwertung durch den Menschen braucht. Seine Haltung dazu ist viel mehr, dass der Mensch dabei Natur verdrängt bzw. besetzt. Zudem befürchtet er, dass das ehrenamtliche Engagement mit der Zeit abnimmt und anfallende Arbeiten peu à peu auf die Stadt übergehen. Hr. Kuhn kann das Vorhaben daher nicht befürworten.
Stadtrat Frank Schührer betont, dass man zunächst nur über das Mähen der Wiese sowie das Öffnen einer Tür spricht. Die Fläche werde lediglich zugänglich gemacht. Sollte es in die falsche Richtung gehen, so Schührer, wird die Tür geschlossen und die Sache hat sich erledigt. Den Pessimismus könne er jedenfalls nicht nachvollziehen. Zudem weist Hr. Schührer darauf hin, dass ein Großteil der Fläche wild bleibt und nur ein kleiner Teil davon als Naherholungsraum genutzt wird.
Der Gemeinderat beschließt die Gestaltung einer öffentlichen Erholungsfläche mehrheitlich bei einer Gegenstimme sowie einer Enthaltung.

TOP 12 - Vergabe Dachsanierungsarbeiten Schillerschule Bereich GT-Betreuung

Eine Sanierung des Flachdachs der Schiller-Grundschule ist unausweichlich. Bei Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass bereits Regenwasser im Dachaufbau vorhanden ist und die Flachdachdämmung vollständig durchnässt ist. Bauamtsleiter Winfried Mürdter geht davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis Wasser ins Gebäude eindringt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Dach im Zuge des Umbaus der Räume für die Ganztagsbetreuung mit zu sanieren. Das habe wesentliche wirtschaftliche Vorteile, so Hr. Mürdter, weil beispielsweise das erforderliche Gerüst mitgenutzt werden kann. Eine anteilige Förderung über das Förderprogramm für Ganztagesschulen soll zudem beantragt werden.
Kämmerin Monika Zettl weist darauf hin, dass das Dach für eine PV-Anlage geeignet ist und man in puncto Vermietung der Dachfläche auf die Energiegenossenschaft Rosenstein zugehen wolle.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Auftrag für die Dachsanierungsarbeiten über ca. 150.500€ an die Firma Heil Bedachungen aus Heubach zu vergeben.

TOP 13 - Annahme eines Erbes

Die Eigentümerin der Sammlung „Nadel und Faden“ hat der Stadt Heubach neben der genannten Sammlung von Näh- und Handarbeitsutensilien einen Geldbetrag von 120.000€ vermacht. Dieses Geld ist zweckgebunden und soll für die Erweiterung des bestehenden Miedermuseums verwendet werden. Die Kommunalaufsicht empfiehlt, dass der Gemeinderat über die Annahme des Erbes entscheidet, informiert Hauptamtsleiter Eckhard Häffner.
Der Gemeinderat stimmt der Annahme des Erbes einstimmig zu.

TOP 14 - Annahme von Spenden und Sponsoring (Spendenbericht)

Die Verwaltung legt einmal im Quartal einen Spendenbericht vor, über dessen Annahme der Gemeinderat entscheidet. Bei der Stadt sind in den vergangenen Monaten Spenden von insgesamt 6904,60 Euro eingegangen. An die Stiftung Heubach ist eine Einzelspende von 100 Euro eingegangen.
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Beträge einstimmig zu.

TOP 15 - Bekanntgaben, Sonstiges

Kämmerin Monika Zettl informiert über ein neues Förderprogramm für kommunale Schwimmbäder, auf das sich Heubach noch bis zum 19. Juni bewerben kann. 250 Millionen Euro werden darüber für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder zur Verfügung gestellt. Fr. Zettl würde hier gerne Interesse bekunden. Die Stadträte sind damit einverstanden.

Stadträtin Julia Gaiser möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie es um die Freibadsaison 2026 steht. Bauamtsleiter Winfried Mürdter geht davon aus, dass die Saison wie geplant eröffnet werden kann. Die undichte Stelle in der Beckenfolie müsse gefunden und repariert werden.

Stadtrat Matthias Leichter erkundigt sich, wann Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten umgesetzt wird. Ein entsprechender Zeitungsartikel habe keinen Termin genannt. Die Stadtverwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit ergänzende Informationen vorlegen. In diesem Zusammenhang regt Stadträtin Anneliese Maier an, die derzeit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet zu überprüfen